Hallöle zusammen,
...gez bin ich doch tatsächlich auch ma mit meinem Latein am Ende!!!
Die Haupteingangstür zu unserem Verwaltungsgebäude ist selbstverständlich in unserem Flucht- und Rettungsplan als Fluchttür ausgewiesen, klaro.
Jetzt war doch tatsächlich ein MA bis weit nach Feierabend da und stellte fest: "Hoppla, die Tür ist ja abgeschlossen!",machte dann auch gleich Meldung und hat mich nach einer ersten spontanen Reaktion am Ende doch vor ein ziemliches Problem gestellt. Ich kann tatsächlich keine definitive Aussage zu diesem Thema machen!?!
Voraussetzungen sind folgende:
1. Der MA ist langjähriger Beschäftigter und kennt das Gebäude wie seine Westentasche.
2. Betriebsfremde oder Besucher sind, wenn ihr Termin ausserhalb der Geschäftszeiten liegt, immer von einem MA begleitet.
3. der Einbau der Alarmanlage macht ein verschließen dieser Tür zum Einschalten der Anlage erforderlich.
...hat irgendjemand eine Idee oder sogar eine Aussage zu einer solchen Situation? Also, kann/darf ich die Tür abschließen wenn kein betriebsfremder mehr im Haus ist bzw. nur noch ein oder zwei MA (die im übrigen alle einen Schlüssel besitzen)?
MfG
Der Michael