Hallo,
hab die Anfrage aus einem Betrieb bekommen und stelle sie hier mal ein in der Hoffnung auf erhellende Hinweise.
Herstellerfirmen von Feuerlöscher haben unter Berufung auf das Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) die Nutzungsdauer für tragbare Feuerlöscher auf 25 bzw. 20 Jahre begrenzt. Angeblich bedeutet die Angabe der Lebensdauer (genau genommen ist es ein Mindesthaltbarkeitsdatum) nach "§ 12 Abs Abs 3, 5 und der §§ 15 und 17 der BetrSichV", dass die befähigten Personen "nicht nur berechtigt" sind den Instandshaltungsnachweis zu verweigern, "sondern im Falle einer Überschreitung der Lebensdauer...bereits verpflichtet (sind), die Verweigerung (einer Prüfung) auszusprechen."
Meines Erachtens geben weder das GPSG noch die Betriebssicherheitsverordnung diesen zwingenden Schluß her. Bei uns müßten auf einen Schlag mehr als 300 einwandfrei funktionsfähige und laufend geprüfte Löscher sofort ausgetauscht werden. Die Herstellerfirmen, die auch die Wartung und Prüfung in ihren Auftrag haben, wollen ihren Auftrag nun so verstehen, dass automatisch alle Feuerlöscher mit einem Herstellungsdatum vor 1982 bzw. 1987 gegen neue auszutauschen sind.
Selbst eine Übergangslösung unsererseits, jeweils Jahr für Jahr die älteren Löscher auszutauschen, um dann innerhalb von 5 bis 8 Jahren auf den Stand zu kommen, so dass dann kein Löscher älter als 25 Jahre ist, mit der Optionab dann die vorgegebene Mindesthaltbarkeitgrenze einzuhalten, wurde von der Firma nicht akzeptiert..
Gibt es ähnliche Erfahrungen mit den Wartungs- und Prüfaufträgen für Feuerlöscher an anderen Orten?
Der fett geschriebene Text stammt aus dem Informationsschreiben eines Herstellers.
Grüße
awen