Aussondern alter Feuerlöscher

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  • Hallo,

    hab die Anfrage aus einem Betrieb bekommen und stelle sie hier mal ein in der Hoffnung auf erhellende Hinweise.


    Herstellerfirmen von Feuerlöscher haben unter Berufung auf das Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) die Nutzungsdauer für tragbare Feuerlöscher auf 25 bzw. 20 Jahre begrenzt. Angeblich bedeutet die Angabe der Lebensdauer (genau genommen ist es ein Mindesthaltbarkeitsdatum) nach "§ 12 Abs Abs 3, 5 und der §§ 15 und 17 der BetrSichV", dass die befähigten Personen "nicht nur berechtigt" sind den Instandshaltungsnachweis zu verweigern, "sondern im Falle einer Überschreitung der Lebensdauer...bereits verpflichtet (sind), die Verweigerung (einer Prüfung) auszusprechen."
    Meines Erachtens geben weder das GPSG noch die Betriebssicherheitsverordnung diesen zwingenden Schluß her. Bei uns müßten auf einen Schlag mehr als 300 einwandfrei funktionsfähige und laufend geprüfte Löscher sofort ausgetauscht werden. Die Herstellerfirmen, die auch die Wartung und Prüfung in ihren Auftrag haben, wollen ihren Auftrag nun so verstehen, dass automatisch alle Feuerlöscher mit einem Herstellungsdatum vor 1982 bzw. 1987 gegen neue auszutauschen sind.
    Selbst eine Übergangslösung unsererseits, jeweils Jahr für Jahr die älteren Löscher auszutauschen, um dann innerhalb von 5 bis 8 Jahren auf den Stand zu kommen, so dass dann kein Löscher älter als 25 Jahre ist, mit der Optionab dann die vorgegebene Mindesthaltbarkeitgrenze einzuhalten, wurde von der Firma nicht akzeptiert..
    Gibt es ähnliche Erfahrungen mit den Wartungs- und Prüfaufträgen für Feuerlöscher an anderen Orten?
    Der fett geschriebene Text stammt aus dem Informationsschreiben eines Herstellers.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    Handfeuerlöscher sind Druckbehälteranlagen und enthalten Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 97/23/EG (Druckgeräterichtlinie). Sie sind demnach überwachungsbedürftige Anlagen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1.b der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

    Hieraus folgt, dass sie im Grundsatz auch nach dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung weiterbetrieben werden dürfen, sofern sie vor dem 01.01.2005 befugt betrieben wurden (§ 27Abs. 2 BetrSichV). Auch bleiben hinsichtlich der Beschaffenheitsanforderungen die bisher geltenden Vorschriften maßgeblich (§ 27 Abs. 3 BetrSichV).

    Ab 1977 galten für tragbare Aufladefeuerlöscher geänderte Vorschriften, nach denen diese Feuerlöscher gefertigt wurden. Das gleiche traf für Dauerdrucklöscher ab 1981 zu (TRB 500/DIN 14406-3).

    Es kann sich nun ergeben, dass für die Feuerlöscher aus den Jahren vor 1977 bzw. vor 1981 Ersatzteile, die u.a. auch natürlichen Alterungsprozessen unterliegen, nicht mehr zu bekommen sind. Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen sind demnach ggf. nicht mehr im vollen Umfang durchführbar. In wie weit dann ein sicherer Betrieb der Feuerlöscher weiterhin gewährleistet ist, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung im Sinne von § 3 BetrSichV zu ermitteln. Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang auch bei den jeweiligen Herstellern anzufragen.

    § 12 Abs. 3 BetrSichV, als auch die bisher geltende Vorschrift (§ 13 Abs. 1 Druckbehälterverordnung) fordern, dass überwachungsbedürftige Anlagen/Druckbehälter in ordnungsgemäßen Zustand zu halten, zu überwachen und notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich vorzunehmen sind.

    Zu Prüfungen siehe die Leitlinie zur Betriebssicherheitsverordnung: C 14.1 zu § 14 Abs. 4 "Prüfung von tragbaren Feuerlöschern und Flaschen für Atemschutzgeräte" .

    Aber ich kenne, bzw. finde keine Vorschrift (auch in der ehemaligen DIN 14406..jetzt DIN EN 3) die besagt, dass die Feuerlöscher generell nach 20 Jahren ausgetauscht werden müssen. Solange sie dir Prüfungen bestehen..

    gruß, herbert

  • Hi Herbert,

    ...gibt's auch meines Wissens nich - eine Vorschrift die eine Aussonderung verlangt meine ich.

    Awen,

    ich würde mit dem Hersteller noch mal ein dezentes Gespräch führen und mich alternativ mit anderen, unabhängigen befähigten Personen ("Prüfer") unterhalten. Da geht noch einiges.

    MfG
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    • Offizieller Beitrag

    Also, ich hab nochmals Nachgesehen und finde nichts darüber..

    Ich glaube, dass das nur Geldmacherei von einzelnen Firmen ist, obohl ich mir dabei dir Wirtschaftlichkeit schon überlegen würde.
    Macht es Sinn, einen 20 Jahre alten Feuerlöscher nochmals zur Druckbehälterprüfung zu bringen..

    gruß, herbert

  • Hi awen

    Ich kann Michael nur zustimmen. Man muss nur um ein Angebot der Firma bitten mit dem Hinweis das man bei größeren Investitionen Vergleichsangebote einholen muss. man wundert sich wie schnell dann die Meinungen sich ändern.
    Ich bin auf jeden Fall dafür Sachen zu tauschen wenn sie alt sind aber es muss schon notwendig sein.

    Hi Herbert

    Dabei tut sich bei mir gleich die Frage auf nach dem notwendigen Austauschen von Rauchmeldern auf.
    Wir haben jetzt häufiger Fehlalarme durch verschmutzte Melder gibt es hier Regelungen oder nur Erfahrungswerte. Die Wartungsfirma spricht von 7 Jahren, das kommt mir sehr wenig vor.


    Gruß Totti

    Entweder man verliert .....oder es gewinnen die anderen.....

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  • hat Awen+s Firma diese Seite gelesen :)
    http://www.burmeister-feuerschutz.de/aktuell.php

    "Durch die Feuerlöschgeräte-Hersteller kann die Vorhaltung von Instandhaltungsanweisungen und Ersatzteilen bzw. Löschmitteln in der Regel nur über einen Zeitraum von maximal 20 Jahren gewährleistet werden.

    5. Zusammenfassung
    Somit haben sich die im BVFA zusammengefassten Hersteller von Feuerlöschgeräten entschlossen, ihre Sachkundigen wie folgt anzuweisen: Hiervon betroffene tragbare Feuerlöscher sind letzmalig im Jahre 2004 instand zu halten.


    Quelle: Gloria GmbH, 09.09.2005 "

  • Zitat

    Original von gladis
    die?

    http://www.minimax.de/de/infos/press…ntry.html?id=49

    hast du Minimax im Haus...

    :)

    etwas Herstellerunabhängiges wäre jetzt noch ganz gut..aber da suche ich noch vergeblich :(

    Hallo Gladis,

    ja, über minimax ist es reingekommen. Ich bin auch noch auf der Suche nach herstelleunabhängigem. Da aber die Prüfung der Löscher bei uns in diesem Jahr neu ausgeschrieben wird, harre ich der Dinge die da kommen.

    Danke an alle

    Grüße
    Awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • ...jau, wie die Herstellerinformationen zeigen, handelt es sich jeweils um Empfehlungen aus garantie- und haftungsrechtlichen Gründen - was natürlich auch verständlich ist.

    Grundsätzlich ist es allerdings m. E. schon zu überlegen, ein solch sicherheitsrelevantes Gerät wie einen Feuerlöscher nach 20 Jahren auszutauschen. Bezogen auf den Kaufpreis ist dies sicher eine Investition die sich - auch kaufmännisch und buchhalterisch - immer rechnet.

    LG
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • so gesehen sollte aber eine staffelweise Erneuerung möglich sein !?

    Aber hier scheiden sich dann wohl die Geister.

    gladis:-)

    @ Awen

    es wäre interessant, das Ende der *Geschichte* irgendwann zu erfahren.

    Gruß
    gladis:-)

  • @gladis

    ich hoffe ich denke daran. Unsere Löscher werden im Dezember 07/ Januar 08 geprüft. Da werden wir sehen, ob die älteren Löscher automatisch ausgemustert werden.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    • Offizieller Beitrag

    totti,
    zu deiner Frage nach den Austauschfristen für Rauchmelder.
    Rauchmelder sind allgemein als wartungsarm zu bezeichnen. Es ist nicht vorgeschrieben, wann sie auszutauschen sind. Entsprechend der Betriebsanleitung sollten sie regelmäßig auf Funktionsfähigkeit getestet werden. Wird dabei festgestellt, dass die Funktionsfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist, sollte die Ursache ermittelt und/oder der Rauchmelder ausgetauscht werden.

    gruß, herbert

  • Danke Herbert

    Ich weis nur nicht ob ich mich freuen soll das es mal keine Gesetzlich Regelung gibt.
    Wie soll ich denn jetzt mein Chef von der notwendigen Investition überzeugen :D

    Totti

    Entweder man verliert .....oder es gewinnen die anderen.....

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  • wie es ist, ist es verkehrt :D

    ich schlage vor - freu dich :)
    ist doch nicht SO oft Gelegenheit dazu =)

    Gruß
    gladis:-)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo nochmals..
    tja, da hast du wahrscheinlich schlechte Argumente..
    Was habt ihr denn für Melder?? Sind das noch Ionisationsmelder?? dann könntest du Argumentieren, dass diese wegen der Radioaktivität nicht mehr Stand der Technik sind. Bei anderen veralteten Meldern kann man vielleicht noch mit der Auslöse-/Reaktionszeit argumentieren.
    Wartungsintensiver sind diese alten Melder auf jeden Fall und auch Störanfälliger..wenn ich so die neueste Meldergeneration ansehe, mit den "Intellegenten" Meldern( Mehrfachsensormelder), die sind wirklich super..aber passen die zu eurer Anlage??
    Du siehst, alles nicht so einfach..

    gruß, herbert

  • Hi Herbert

    Was das für Melder sind muss ich erst nachlesen.

    Wir haben letztes Jahr die Brandmeldeanlage getauscht. Deshalb sollten alle neuen Melder passen. Denn es ist jetzt schon eine Ringkarte drin.

    Das schnelle umprogrammieren ist noch mein Argument und die Fehlalarme.
    Wir hatten dieses Jahr schon 3Stück!!!
    ...und letztes Jahr ist ein Mitbewerber abgebrannt.

    Aber wenn nicht nach fünf Jahren eine 0 oder am besten Gewinn unterm Strich steht ist das schwer!
    Ich werde das wohl in kleinen Stücken nach und nach als Reparatur verkleiden grins breit

    Totti

    Entweder man verliert .....oder es gewinnen die anderen.....

    • Offizieller Beitrag

    Hi,
    Äh, wie?? ihr habt letztes Jahr eine neue BMA bekommen, mit Ring-Bus-System und habt die alten Melder drin gelassen??
    Na dann wundern mich eure Fehlalarme nicht....Die Hersteller sagen, Neue Anlage, alte Melder oder Umgekehrt das geht Problemlos..aber die Praxis und meine Erfahrungen haben gezeigt, dass es dabei immer Schwierigkeiten gibt.

    Ist eure BMA von der Behörde gefordert oder habt ihr sie freiwillig eingebaut. Wenn es eine geforderte Anlage ist, schaut die Sache wieder ganz anderst aus..Stand der Technik, VdS, usw.

    herbert

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  • Hi Herbert

    Ne freiwillig natürlich nicht ganz.

    Die Feuerwehr wurde analog über Modem direkt alamiert.
    Die Feuerwehr hat die Verträge gekündigt und uns gleichzeitig Firma Siemens als neue Schaltzentrale präsentiert Alternativen gibt es natürlich nicht die Meldung erfolgt jetzt über ISDN.
    Die alte Anlage hat nur ein Alarmausgang gefordert sind jetzt drei. Alarm Sabotage und noch irgendwas habe ich vergessen.X(
    Und das neue Schloss für den Schlüsselkasten passte nicht in den alten Kasten.

    All diese Änderungen hätten höhere Kosten verursacht wie eine neue Anlage. Und dann haben wir eine Anlage genommen die alte und neue Technik beherrscht.

    Gruß Totti

    Entweder man verliert .....oder es gewinnen die anderen.....

  • Hallo Kollegen/innen,

    ich habe mich vor ca. 1,5 Jahren damit beschäftigen dürfen, da Kunden mit dieser Botschaft kamen. Die gleiche Thematik wurde auch im Herbst 2005 im VDSI-Forum diskutiert. Ursächlich für die Austauschwünsche war ein Empfehlungsschreiben des "Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe". Dieser hat im Rundschreiben Nr. 25/2005 die nicht haltbare Forderung zum generellen Austausch ersatzlos zurückgezogen. Diese Empfehlung wurde an die Mitgliedsunternehmen verteilt, die unter anderem mit der Prüfung von Feuerlöschern betraut sind.
    Nach diesem Schreiben können alle Feuerlöscher, auch die vor dem Jahre 1977 angeschafften Löscher, die regelmäßig geprüft werden und keine Mängel aufweisen ohne Einschränkung weiter betrieben werden.
    Auf der Homepage des Verbandes http://www.bvbf.de habe ich das Schreiben nicht mehr gefunden - habe es sicherlich noch im Büro, falls es jemand haben möchten.


    Habe das Schreiben gefunden!!

  • Hallo Uwe_Si.-Ing.

    also an dem Schreiben bin ich brennend interessiert. Wenn es sich noch auftreiben läßt wäre das super

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016