Moin,
heute habe ich mal ein ganz ungewönliches Thema auf dem Schreibtisch. Unser Team hat den Bereich "Waldungen und Jagdwesen" übernommen.
Unsere Gemarkung gliedert sich in neun Jagdbezirke.
Jeder dieser Jagdbezirke bildet eine Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossenschaften sind rechtlich eigenständig.
Jede dieser Jagdgenossenschaften wählt einen eigenen Jagdvorstand.
Die einzelnen Jagdgenossenschaften unterhalten einen Fuhrpark mit diversen Maschinen und Anbauteilen zur Behebung von Wildschäden, Landschaftspflege u.ä.. Eigentümer dieser Maschinen ist die jeweilige Jagdgenossenschaft. Die einzelnen Jagdgenossen bedienen sich aus dem Fuhrpark der Jagdgenossenschaft. Davon bekommt der Jagdvorstand eigentlich nichts mit, da es in der Regel wie folgt abläuft:
Viele Jagdgenossen sind Landwirte. Der Eine hat bei sich zu Hause die Egge der Jagdgenossenschaft geparkt, währen der Nächste in seiner Halle auf dem Hof den Grubber stehen hat, und der dritte Jagdgenosse die Walze auf seinem Hof geparkt hat.
Benötigt jetzt einer der Jagdgenossen eines dieser Geräte oder eine Maschine, wendet er sich direkt an denjenigen, bei dem die Maschine gerade parkt, leiht sich diese aus, verrichtet die anstehenden Arbeiten und lässt das Gerät dann entweder bei sich stehen, bis es der Nächste benötigt oder bringt die Maschine wieder zurück.
Jetzt stellen sich folgende Fragen:
- Müssen die Maschinen/Anbaugeräte regelmäßig geprüft werden? Wenn ja - Rechtsgrundlage?
- Was passiert, wenn sich ein Jagdgenosse bei der Arbeit mit einer dieser Maschinen verletzt? Wer steht in der Verantwortung?
Es geht hier nicht um Beschäftigte von uns, die diese Maschinen benutzen. Beschäftigte von uns sind aber in den Jagdvorständen vertreten und haben deshalb diese Frage an mich gerichtet. Vielleicht kennt sich jemand hier im Forum mit dieser Thematik aus?
Ich hoffe, ich konnte es klar genug formulieren, so dass die Problematik deutlich geworden ist.
Waidmannsheil
Frank