Hallo Zusammen,
ich bin letzten über einen Passus im VII SGB §193 gestolpert...
"Bei Unfällen in Unternehmen, die der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht unterstehen, hat der Unternehmer eine Durchschrift der Anzeige der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde zu übersenden. "
Schickt Ihr eure Unfallanzeigen zu der für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt, Staatliches Amt für Arbeitsschutz)?
Und wenn nicht, warum?
Vielen Dank für eure Antworten
Viele Grüße