Hallo Zusammen,
im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung beurteilich ich das Risiko einmal ganz ohne Schutzmaßnahmen und einmal nach der Umsetzung der Schutzmaßnahmen.
Meine Frage: Wie seht ihr das? Ändert sich durch einen Schutzmaßnahme auch die Schadensschwere oder nur die Eintrittswahrscheinlichkeit.
Ein Beispiel ... Leitern
Gefährdung: Benutzung von defekten Leintern
Schadensschwerte: (2) Brüche...Verletzungen mit Ausfallzeiten
Eintrittswahrscheinlichkeit ohne Massnahme: (4) zu erwarten
Massnahme: Sichtprüfung vor der Benutzung
Risikobeurteilung nach Umsetzung der Massnahme:
Schadensschwerte: (2) Brüche...Verletzungen mit Ausfallzeiten
Eintrittswahrscheinlichkeit nach Massnahme: (3) möglich aber selten
Schonmal im voraus vielen Dank für eure Meinung.
Viele Grüsse
Bettina