Ich hatte gerade eine kurze Unterhaltung mit dem örtlichen Schornsteinfeger. Der augenblickliche Bezirksschornsteinfegermeister hat vor ein paar Jahren für unseren auch nach 12 Jahren innen noch immer wunderbar glatten und sauberen Edelstahlkamin die Kehrung für das Frühjahr (heute) und den Herbst, also vor der Heizperiode festgesetzt. Logisch, dass ein Kamin, in dem sich über den ganzen Winter maximal eine Handvoll Asche ansammelt im Herbst nicht gekehrt zu werden braucht. Er wird aber gekehrt, weil das für den natürlich nuuur dem Brandschutz verpflichteten Schornsteinfeger eine Art Lizenz zum Geld drucken ist.
Ein früherer Bezirksschornsteinfeger hatte dagegen eine jährliche Kehrung festgesetzt. Da ich auf die jeweils richtige Luftzufuhr achte, fällt bei uns eh kaum Asche an und der glatte Edelstahlkamin bleibt schon wegen seiner Oberfläche sauber. Aus technischer Sicht könnte noch seltener gekehrt werden(*). Regelmäßige Sichtkontrollen im Winter (die ich mache) wären ganz sicher ausreichend, eine Reinigung wäre wenn überhaupt alle paar Jahre sinnvoll.
Stimmt es, dass inzwischen die jährliche Kehrung nicht mehr zulässig ist und der Kamin zweimal pro Jahr gekehrt werden muss? Falls ja, wo steht das?
Gruß Michael
(*) Ich habe den gesamten Vorgang mal gestoppt, es waren 17 (!) Sekunden, die das Öffnen der Reinigungsklappe, das Einschieben des Besens, das Hochschieben bis oben und das wieder Zurückholen und das Aufwickeln, das Herausholen der nicht einmal halben Hand voll Asche, das Sortieren der Ausrüstung und das Schließen der Klappe dauerte. 17 Sekunden.