Guten morgen,
ich denke auch das dieses Thema viel zu komplex ist. Bei mir ist es auch nur ein Arbeitsplatz mit einer Kreissäge. Und da findet man genug Gefährdungen. Also nochmal mit der Aufsichtsperson treffen und das Problem schildern.Zu meinem Praktikum habe ich noch eine Frage: Muss ich alle Gefährdungen aus der Gefährdungsermittlung auch in der Risikobeurteilung bewerten? Bin mir da nicht sicher. Auch die angrenzenden Arbeitssysteme? Oder soll ich die nur im Text mit beleuchten?
Gruß Stefan
Du musst schon auch alle Gefährdungen beurteilen. Daher durfte ich mich nach Rücksprache mit der TAP auf zwei Hauptgefährdungen beschränken, da ich sonst einen Roman verfassen müsste.
Die angrenzenden Arbeitssysteme gehören dazu. Bei Dir könnte die Gefährdung Lärm neben den Beschäftigten an der Kreissäge natürlich auch die Beschäftigen drumherum in anderen Arbeitssystemen in der Halle betreffen. Also nicht nur die angrenzenden Arbeitssysteme erwähnen, sondern auch die an der Kreissäge beschriebenen Gefährdungen dahingehend betrachten, ob die anderen Beschäftigen auch diesen Belastungen ausgesetzt sind. Die Risikobeurteilung ist dann ja gleich.
Gruß,
Thomas.