Norm EN 131-1+2 zur Prüfung von Leitern. Änderungen ab 2018

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  • Hallo Kollegen,

    ab nächstem Jahr werden Änderungen bezüglich der Prüfung von Leitern gültig. Leider ist die Info der Firma Günsburg Steigtechnik zu groß so das ich Sie bei OneDrive speichern musste. klick
    Eine kleiner Version der Firma Zarges findet Ihr hier: klick
    Sicherlich wird es Übergangszeiten geben oder auch Nachrüstsätze.


    VG Reinhard

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  • Danke für den Hinweis. Die Neuerung bezieht sich doch zunächst auf die Auslieferung von neuen Leitern ab 2018 im sinne einer Norm für die Herstellung von Leitern. Inwiefern besteht denn nun eine Pflicht (!) zur Nachrüstung oder gar Neuanschaffung bei bestehenden Leitern? Da sollten wir doch mal auf die BGen warten, bzw. auf der A+A nachfragen. Ich würde jetzt nicht in Panik geraten und meine Kunden scheu machen wollen.

  • Mahlzeit. Wir wurden sogar vom Zarges Kundendienst angerufen und auf die Änderung der Norm hingewiesen. Ab 01.01.2018 dürfen die Leitern nur noch mit Traverse ausgeliefert werden. Wenn du bereits betreffende Leitern hast, müssen die nicht nachgerüstet werden. Es wird aber empfohlen, um ggf. Ärger mit der BG oder der Gewerbeaufsicht zu vermeiden. Manchmal hat mal ja nervige Aufsichtspersonen. Aber man kann sich in dem Fall auf den ,,Bestandsschutz" berufen.

    Die Hersteller formulieren und kommunizieren das sicherlich auch etwas eigennützig zum Ankurbeln der Verkäufe. Ein Schnäppchen sind die Traversen ja auch nicht.

    Das kannste schon so machen.... aber dann isses halt Kacke. :D

  • Traversen gibt es seit Jahren als Zubehör. Wie immer eine Sache der Gefährdungsbeurteilung, also eine Frage der Aufstellsituation. Gemessen am Leiterpreis sind die Traversen nicht allzu teuer, verbessern den Stand der Leiter aber deutlich, deshalb finde ich die Neuregelung gut. Ich bin für die Nachrüstung - auch wenn sie nicht Pflicht ist.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Moin,

    Ab 01.01.2018 dürfen die Leitern nur noch mit Traverse ausgeliefert werden.

    laut eines Seminars eines bekannten Herstellers ist das in Skandinavien schon seit einiger Zeit der Fall.
    Für die Arbeitssicherheit geht das in Ordnung.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Traversen gibt es seit Jahren als Zubehör. Wie immer eine Sache der Gefährdungsbeurteilung, also eine Frage der Aufstellsituation. Gemessen am Leiterpreis sind die Traversen nicht allzu teuer, verbessern den Stand der Leiter aber deutlich, deshalb finde ich die Neuregelung gut. Ich bin für die Nachrüstung - auch wenn sie nicht Pflicht ist.


    Gruß Michael

    Die Regelung an sich ist auch gut. Verbesserungen für die Arbeitnehmer, welche mit Leitern arbeiten müssen bzw. Verbesserungen im Arbeitsschutz selbst sind immer zu begrüßen. ,,Nicht allzu teuer" ist relativ. Für einen größeren Betrieb sind das sicherlich Peanuts, aber für den kleinen Handwerksbetrieb sicher nicht. Die Beschaffungspreise werden hier durch die Hersteller sicher auch angepasst.

    Das kannste schon so machen.... aber dann isses halt Kacke. :D