DGUV V 67, 68 und 69, dreimal die gleiche?

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  • Moin,

    das DGUV Regelwerk hat jetzt drei Vorschriften für Flurförderzeuge. Die DGuv V 67,68 und 69 sind irgendwie alle gleich. In der Transferliste stehen auch alle drei drin

    • Was bringt das?
    • Wollte man das System nicht vereinfachen?

    ?(

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • Hier wurden ja nur die "alten" Vorschriften in die neuen Nummernkreise überführt, mehr ist bisher nicht erfolgt. Schau mal auf den Stand, da steht 1997. Irgendwann, wenn sie überarbeitet werden, wird man dann wohl bei 1-2 verbleibenden Vorschriften angelangen, aber das dauert eben noch ein wenig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das ist aber ken Argument. Vermutlich sind inhaltlich alle drei gleich. Also kann es doch nicht so schwierig sein, in einem neuen Regelwerk dann auch nur noch eine Vorschrift zu veröffentlichen. Wie findet man denn sonst wohl heraus, wann und wo welche gilt? Das war doch wohl nicht der Sinn der Umstrukturierung, dass man wieder verschiedene UVVen zu gleichen Themen hat.

    Wo wir wieder beim Thema wären, dass Deutschland sich ... ach lassen wir das....

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • moin zusammen,

    die DGUV V67 und die DGUV V69 haben als Adressaten die Mitarbeiter der "öffentlichen Hand" also stammen ursprünglich aus dem GUV-Vorschriftenwesen und die DGUV V68 entstammt dem BGV-Bereich, also die alte BGV D27, Adressaten also die sogenannten gewerblichen Anwender.

    Ein dort mitwirkender TAB hat mir das auf Nachfrage mal so erklärt, dass man eben die Unterscheidung zwischen diesen beiden "Akteuren" aufrecht erhalten möchte.
    Er konnte mir aber weder erklären, wieso es dann nicht bei allen DGUV V's immer mindestens zwei gibt (die DGUV V1 gibt's z.B. nur einmal...) noch wo sich diese denn inhaltlich wirklich unterscheiden würden...

    Ist für mich auch immer wieder spannend, wenn ich mal im Bereich der GUK's und dann wieder im Bereich der BG's ausbilde; die Fragen zu diesem Thema sind immer interessant.
    i.o.w.: ich kann mich harmi nur anschließen...

    Gruß vom Niederrhein

  • Das Problem ist ein ganz einfaches und ergibt sich aus den Bestimmungen des SGB VII:

    Um aus einer (fast) inhaltsgleichen ehemaligen GUV-Vorschrift und einer BG-Vorschrift eine gemeinsame DGUV-Vorschrift zu machen, bedarf es der Zustimmung aller Beteiligten, also derzeit neun Berufsgenossenschaften, 19 Unfallkassen / GUVV, ggf. die vier FUK und die UVB.

    Haben sich diese Beteiligten geeinigt, müssen noch die Länder und das BMAS sowie das BMI beteiligt werden.

    Denn erst, wenn alle zugestimmt haben und sich einig sind, können die alten Vorschriften zurückgezogen und die neue Vorschrift in Kraft gesetzt werden.

    Und das dauert ...

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Man hat diese Unterscheidung ja bei einigen. Schau Dir mal die DGUV Vorschrift 3 und 4 an. Auch hier war die eine für die BGen die andere für die GUV.
    Noch netter wird es bei der Vorschrift 2. Da haben wir dann das ganze Spektrum, aber mit nur einer Nummer.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Danke für die Hinweise und Versuche der Argumentationen, aber logisch erscheint es mir nicht. Aber wir sind ja in D.......

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  • Hi,

    logisch war es noch nie, aber zumindest sind wir jetzt auf dem richtigen Weg. Vor einigen Jahren hatte noch jede BG ihr eigenes Süppchen und wenn unter einem Dach Beschäftigte verschiedener BGen arbeiteten, gabs immer wieder Schwierigkeiten, weil die Vorschriften der einzelnen Unfallversicherungsträger alles andere als identisch waren und mitunter sogar widersprüchliche Aussagen enthielten. Zumindest hat man schon vor Jahren erkannt, dass das keinen Sinn macht und ein einheitliches Regelwerk her muss. Bis tatsächlich alle Regelwerke vereinheitlicht sind können jetzt noch Jahrzehnte vergehen, da tatsächlich sehr viele Stellen Mitspracherecht haben und zustimmen müssen, bevor etwas geändert werden kann bzw. darf. Lassen wir uns überraschen, ob wir diesen Zeitpunkt noch erleben ;) .

    schöne Grüße