Neue TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
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Hallo NewWave,
vielen Dank für die zeitnahe Info.
Schon Zeit gehabt, was hat sich wesentlich geändert?
Gruß Tanzderhexen
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Hallo @Tanzderhexen,
schlechte Nachrichten. Es ist eine völlig andere Aufteilung und auch Anpassungen der Inhalte.
Als nicht nur eine "Korrekturausgabe".Gruß
Stephan
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Hallo @NewWave ,
schade ist dann doch mit Arbeit verbunden. Aber machen wir erstmals Wochenende.
Gruß Tanzderhexen
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Hallo New Wave,
danke.
Jetzt heißt es wieder die Lernbank zu drücken.
Sehr informativ.Gruß RaBau
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Hallo Zusammen,
ist die Betriensanweisung eine Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen? Würde das so interpretieren.
Was meint Ihr?
VG Jörg -
ist die Betriensanweisung eine Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen?
Nein eine Betriebsanweisung ist keine Gefährdungsbeurteilung ... sie entsteht aus einer Gefährdungsbeurteilung
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Hallo Jörg,
ist die Betriensanweisung eine Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen? Würde das so interpretieren.
Was meint Ihr?
Nein hierzu:Eine Betriebsanweisung beschreibt was ein Beschäftigter am Arbeitsplatz mit einer Maschine, einem Arbeitsmittel, einem Fahrzeug (z. B. Bagger) ,einem Gefahrstoff (z. B. Diesel) oder bei biologische Arbeitsstoffen beachten muss, damit es nicht zu Gesundheitsgefährdungen oder einem Unfall kommen kann. Auch für Arbeitsverfahren (z. B. Schweißen) oder Arbeitsabläufe (z. B. IBauarbeiten) müssen Betriebsanweisungen erstellt werden.
Betriebsanweisungen sind schriftliche , arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Anordnungen des Arbeitgebers für den korrekten und sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und gefährlichen Stoffen.
Sie finden ihre rechtliche Grundlage im Arbeitsschutzrecht; z.B. aus den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 1 § 2), aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 4, 9 Abs. 1 und 12 Abs. 1), aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 12), aus der Biostoffverordnung (BioStoffV § 14) und aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV § 14).
Betriebsanweisungen werden gemäß den Vorgaben für Tätigkeiten mit biologische Arbeitsstoffen, Gefahrstoffen, Arbeitsmitteln (Maschinen und technische Anlagen) und auch für Arbeitsverfahren erstellt. Sie sind auch Unterweisungsgrundlage und bestimmen in Kurzform die zu ergreifenden Schutz- und Verhaltensmaßnahmen bei der Tätigkeit.Betriebsanweisung für Gefahrstoffe
Nach § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Unternehmer den Umgang mit Gefahrstoffen (gefährliche Stoffe) in Betriebsanweisungen schriftlich zu regeln. Inhaltliche Gestaltung und Aufbau sind in der TRGS 555 geregelt.
Betriebsanweisungen sind gem. TRGS 555 in folgende Bereiche gegliedert:- Arbeitsbereiche, Arbeitsplatz, Tätigkeit,
- Gefahrstoffe (Bezeichnung),
- Gefahren für Mensch und Umwelt,
- Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln,
- Verhalten im Gefahrfall,
- Erste Hilfe und
- Sachgerechte Entsorgung.
Gruß tanzderhexen -
Die Betriebsanweisung kann einen Teil der Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung darstellen ist aber selbst keine Gefährdungsbeurteilung sondern eher als das Ergebnis einer solchen zu sehen.
Die TRGS 400 ist nett strukturiert und man kann auch versuchen, sie möglichst umfassend anzuwenden, das wird in der Regel allerdings nicht gelingen.
Entweder möchte man in Deutschland nichts mehr produzieren, oder die Regelungsgeber haben von produktiver Praxis keine Ahnung. Viele der Punkte dieser TRGS lesen sich ganz nett, sind auch gut gemeint, aber inpraktikabel.