Hallo,
Grundsetzlich hat die Meinungsäußerung da eine Grenze, wo Grundrechte von Anderen beeinträchtigt werden - insbesondere die Menschenwürde- und wo Äußerungen auf die Beseitigungen unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung zielen.
Und das hat jetzt wo auf den Beitrag von a.r.ni zugetroffen?
die Möglichkeit politische Organisationen als verfassungsfeindlich zu verbieten.
Ganz schlechtes Beispiel....siehe NPD-Urteil!
Außerdem können -aus logischen und ethischen Erwägungen- Organisationen und Personen, die anderen unteilbare und unveräußerliche Grundrechte nicht zugestehen, diese Grundrecht nicht gleichzeitig für sich selbst in Anspruch nehmen - obwohl rein legal diese natürlich für alle gleich gelten.
Und das hat er wo?
Meine Güte, er hat einen Beitrag hier veröffentlicht. Sicherlich ist
diese Seite fragwürdig. Aber nochmals, man darf trotzdem einen
solchen Beitrag für gut gemacht empfinden. Oder wird man gleich
in die rechte Ecke gestellt? Und wer das anders sieht, der kann doch
seine Meinung äußern. Aber das fordern von Löschungen ist daneben.
Gruß
Simon Schmeisser