...dies ist nicht nur eine Frage von Gefährdungen, sondern auch von potenziellen Verhalten und Verfahren - s. auch a.r.ni. Hier spielt der § 130 OWiG (Aufsichtspflichtsverletzung) wahrscheinlich die entscheidende Rolle.
Besteht also beispielsweise die Möglichkeit, dass sich in der Nacht immer abwechselnd zwei Leute ausschlafen und die Arbeit in dieser Zeit von den anderen mit gestemmt wird...
Werden Sicherheitseinrichtungen manipuliert, um eine höhere Stückzahl zu schaffen...
Sichere Verfahrensweisen ignoriert...
...so beschwört dies natürlich zusätzliche Gefahren herauf.Ein solches Verhalten kann durch eine "gehörige Aufsicht" verhindert werden. Daher ist es üblich, dass in jeder Schicht eine entsprechende Aufsichtsperson anwesend ist. Ob dies immer ein Meister sein muß, laß ich mal dahin gestellt. Es könnte auch ein Maschinen- oder Schichtführer sein.
In diesem Sinne
Der Michael
Danke für die Antwort, wir klären gerade das was Du auch geschrieben hast, Aufsichtsperson ja aber muss es ein Meister sein?