Aufsicht bei Schichtarbeit

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  • ...dies ist nicht nur eine Frage von Gefährdungen, sondern auch von potenziellen Verhalten und Verfahren - s. auch a.r.ni. Hier spielt der § 130 OWiG (Aufsichtspflichtsverletzung) wahrscheinlich die entscheidende Rolle.

    Besteht also beispielsweise die Möglichkeit, dass sich in der Nacht immer abwechselnd zwei Leute ausschlafen und die Arbeit in dieser Zeit von den anderen mit gestemmt wird...
    Werden Sicherheitseinrichtungen manipuliert, um eine höhere Stückzahl zu schaffen...
    Sichere Verfahrensweisen ignoriert...
    ...so beschwört dies natürlich zusätzliche Gefahren herauf.

    Ein solches Verhalten kann durch eine "gehörige Aufsicht" verhindert werden. Daher ist es üblich, dass in jeder Schicht eine entsprechende Aufsichtsperson anwesend ist. Ob dies immer ein Meister sein muß, laß ich mal dahin gestellt. Es könnte auch ein Maschinen- oder Schichtführer sein.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    Danke für die Antwort, wir klären gerade das was Du auch geschrieben hast, Aufsichtsperson ja aber muss es ein Meister sein?

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  • Guten Morgen PeRo,

    Es muss eine Aufsichtspflicht vorhanden sein. Ob du diese über einen dritten Meister in der Nachtschicht regelst oder ob für die Nachtschicht die Aufsicht eines Qualifizierten Vorarbeiters mit erweiterten Befugnissen vorhanden ist, darüber sagt die Gesetzgebung nichts.
    - Aufsichtspflicht
    - Verantwortung für die Arbeitssicherheit
    - Entscheidungsträger zum Thema Arbeitssicherheit

    Wichtig ist halt nur, dass der Betroffene und der Betroffene Personenkreis geschult ist, über seine Kompetenzen mittels Bestellschreiben aufgeklärt ist, die wichtigsten Prozeßinformationen in einem Übergabegespräch von Spät auf die Nachtschicht übergeben werden.
    Die Organisation muss entsprechend aufgestellt sein und die Personen sollten auf die entsprechenden Laufwerke zugreifen können.

    Nicht zu vergessen, jemand der mehr Verantwortung hat sollte sich auch über einen kleinen Bonus in seinem Klingelbeutel erfreuen.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • P.S. Bei meinem Auto klappert etwas. Hat jemand eine Ahnung, was das sein könnte?

    Hast du inzwischen die Ursache beim "AUTO?!" gefunden?

    Hallo PeRo,

    bei unseren Kunden ist bei jeder Schicht auch immer eine "Aufsichtsperson" in Form eines Schichtführers anwesend. Die "Verantwortlichen" sind in der Nachschicht telefonisch erreichbar (Bereitschaftsingenieur). Somit ist gewährleistet, dass bei Problemen und Fragen immer eine Ansprechperson erreichbar ist. Bei schwerwiegenden Angelegenheiten muss sich der Bereitschaftsingenieur vor Ort begeben. Kleiner Probleme hingegen können dann telefonisch geregelt werden. Bei Unfällen steht ein Unfallmeldeplan zur Verfügung, der abgearbeitet wird.

    Gruß

  • ohje ......
    was soll bitte die Notwendigkeit eines Meisters, in einem Schichtbetrieb, in Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz begründen??
    Wie sieht es dann mit dem Abteilungsleiter aus? und dem Projektingenieur? und dem Betriebsleiter? und dem Direktor?

    Arbeitsschutzrechtlich ist bei einer Kolonne von 2 und mehr Personen, immer eine als verantwortliche Person zu bestimmen bspw. Kolonenführer. Ansonsten würde im Ereignisfall ein Organisationsvergehen des Unternehmers vorliegen. (siehe Wuppertaler Schwebebahn)
    Eine Mindestqualifikation in Form eines Meisters, Technikers oder sonstwas ist nirgendwo definiert.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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