Hallo zusammen,
bei uns soll die Halle erweitert werden. Hierzu wird das vorhandene Überhang Dach/ Schleppdach vor dem bisherigen Versand Hallentor zu gemacht und die entstandene Fläche als Hallenteil genutzt.
Aktuell ist dies nur ein Verkehrsweg um zum Be- und Entladen ins Freie zu gelangen.
In diesen Bereich soll der Versand einziehen und dort die Waren aus der Fertigung annehmen, verpacken, teilweise Lagern und dem Spediteur übergeben.
Der Betriebsleiter würde hierbei den aktuell geteerten Boden mit einer Höhendifferenz von 17cm auf 10,5m gerne so belassen, was aus meiner Sicht als dauerhafter Arbeitsplatz nicht geeignet ist.
Den Zahn habe ich ihm direkt gezogen und ihm die ASR A1.8 und die ArbStättV vorgelegt.
Klar ginge das Gefälle von gerechnet 1,62% , da die ASR 3,5% vorschreibt, aber ergonomisch ist das nicht so toll. Hinzu kommt, dass durch die Schräge andere Gefährdungen entstehen (Weg rollender Hubwagen/ umfallende Ladung.....)
Zudem kann man auf diesem Boden kein Lagerregal aufstellen da die Tragfähigkeit, welche der Hersteller fordert dort nicht gegeben ist.
Dementsprechend fällt natürlich auch die Gefährdungsbeurteilung aus.
Leider ist diese aktuell noch sehr grob, da mir das gesamte Konzept noch nicht bekannt ist, weil man sehr oft an mir vorbei arbeitet- aber das ist eine andere Baustelle.
Jetzt würde die Betriebsleitung gerne an den Stellen für Regale und direkte Arbeitsbereiche Fundamente/ Boden gießen lassen.
Hab ich gesetzlich etwas übersehen?
Was haltet ihr davon?