Gibt es die Möglichkeit den Ausbilder für Flurförderfahrzeuge (Merlo) zumachen, so wie bei der BGHM für Stapler, Hebebühne, ortsfeste Krane?
Wenn ja, wo kann man den machen?
Vielen Dank für eure Hilfe
Ausbilder für Flurförderfahrzeuge Merlo?
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SifaHIM -
18. April 2017 um 12:54 -
Erledigt
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Meinst Du explizit diese Firma oder willst Du auf Teleskopstapler hinaus?
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Hallo,
die geländegängigen Teleskoplader brauchen eine eigene Schulung für die Fahrer.
Merlo bietet die (nach Richtilinien der BG ....., siehe Internetauftritt) an. Das bezieht sich jedoch auf die Fahrerschulung.
Ich würde direkt bei der BG nachfragen und schauen, was für den Ausbilder zu erfüllen wäre.Das wäre dann vergleichbar für andere Teleskoplader.
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Ich meine vorrangig Teleskopstapler allgemein. Wir haben ca. 100 Monteure die nach und nach alle die Schulung bekommen sollen. Da war die Überlegung dies mit einem eigenen Ausbilder zu tun, da dies die Kosten im Rahmen hält. Oder ist die Ausbildung am teleskopstapler Hersteller-abhängig?
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Nach 308-009 (geländegängige oder auch nicht) Teleskopstapler?
Ich weiss es nicht. Frage doch bei der BG nach, dann bist du auf der sicheren Seite.
Vom Aufwand macht es sicher Sinn einen eigenen Ausbilder dafür zu haben.
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Eine Sache solltest Du vorher noch überprüfen: Haben Eure Teleskopstapler eine Zulassung als (Dreh-)Kran oder als Stapler?
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Hi,
also wenn ich mir meinen Ausbilderausweis anschaue, sehe ich keine Probleme, sofern es sich um Gabelstapler handelt.
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Moin,
genau das ist der Punkt: Die D27 regelt die Stapler. Ein "Merlo" oder ein vergleichbares Ding ist nicht nur der Stapler. Hier geht Kranbetrieb mit rein.
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Die BGG 925 spricht von:
"3.3 ZusatzausbildungIn der Regel erfolgt die allgemeine Ausbildung (Stufe 1) auf Frontgabelstaplern. Daher müssen Fahrer, sofern sie im Betrieb andere Flurförderzeuge fahren, an einer zusätzlichen Ausbildungsmaßnahme (Stufe 2) teilnehmen.
Dies gilt z.B. bei Containerstaplern, Regalflurförderzeugen, Quergabelstaplern oder Teleskopstaplern."Dementsprechend muss gem. meiner Interpretation auch der vorgesehene Ausbilder eine solche vorweisen. Grundsätzlich scheint mir das aber keine unüberwindbare Hürde zu sein, siehe auch o.g. BGG. Wenn Du also einen Ausbilder für Flurförderzeuge gem. bestehender Regularien hast, ihn entsprechend fortbildest (z.B. beim Hersteller) geht das sicherlich. Eine typenbezogene Reglementierung kann ich hier nicht erkennen.
In diesem Sinne
Der Michael -
Ich habe heute mal meine BG-Betreuerin angeschrieben ... die hat scheinbar noch nicht mal gewusst, dass es die Ausbilderscheine für Hebebühne, Stapler und ortsfeste Krane über die BG gibt. Ich soll aber doch mal im Seminarprogramm der BG schauen..
Aber mit dem Ausbilder für Flurförderfahrzeuge und der weiteren Fortbildung klingt erstmal schlüssig.
Ich habe gerade eine Akademie gefunden, die den Ausbilder für Teleskoplader anbietet :http://ssm-arbeitssicherheit.de/warum-und-wen-…ilder-teleskope
Das klingt zumindest erstmal gut
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Ich habe heute mal meine BG-Betreuerin angeschrieben ... die hat scheinbar noch nicht mal gewusst, dass es die Ausbilderscheine für Hebebühne, Stapler und ortsfeste Krane über die BG gibt. Ich soll aber doch mal im Seminarprogramm der BG schauen..
Aber mit dem Ausbilder für Flurförderfahrzeuge und der weiteren Fortbildung klingt erstmal schlüssig.
Ich habe gerade eine Akademie gefunden, die den Ausbilder für Teleskoplader anbietet :http://ssm-arbeitssicherheit.de/warum-und-wen-…ilder-teleskope
Das klingt zumindest erstmal gut
Hallo SifaHIM
frage doch einmal bei den Herstellern nach. Die bilden teilweise auch aus.
Du machst als erstes den Ausbilder für Flurförderzeuge und eine Weiterbildung beim Hersteller für die Telestapler/-lader/-krane/-hubarbeitsbühne/-straßenkehrmaschine/-usw.maschine.Gruß RaBau