Vielen Dank für die Links und Anmerkungen.
Seh ich das richtig, dass ein seitliches Geländer rechts und links an der Austrittsebene nur bei Zugängen zu maschinellen Anlagen zwingend erforderlich ist. (DGUV-Info 208-032 Seite 23)
Bei Steigleitern an baulichen Anlagen würde es reichen, wenn der Rückenschutz mit auf mind. 1,10m über Austrittsstufe geführt wird.