Dach- Oberlichter

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo Zusammen, weiß hier jemand, ob es für nicht kraftbetriebene Dach- Oberlichter (Betrieb über Handgestänge) neben der ASR A 1.6 weitere technische Regelungen gibt? Ich bearbeite und analysiere aktuell einen Unfall, in dem ein Mitarbeiter von einem kaputten Dach- Oberlicht verletzt wurde (nach Bruch des Halterahmens nach unten in das Büro gefallen). Es handelt sich um eine Anmietung, der Eigentümer des Gebäudes ist nicht der Arbeitgeber des Beschäftigten. "Riecht" also nach Wahrnehmung von "Verkehrssicherungspflichten". Um nun zu prüfen, ob wann oder von wem und in welchem Umfang das Oberlichtfenster geprüft wurden, bin ich auf der Suche nach Erfahrungen und Tipps für weiterführenden Schriften zu Anforderungen an solche Oberlichter. Das Gebäude ist sehr alt, mir ist es noch nicht gelungen die Herstellerfirma zu ermitteln um die Herstellerangaben zu ergründen.

    VG Sifuzzi

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

  • ANZEIGE
  • Hallo Sifuzzi,
    da hast du aber ein "hartes" Thema auf den Tisch bekommen.
    Die nicht kraftbetriebene Dach- Oberlichter haben für mich in etwa den Charakter von Dachziegeln. Die wird wohl niemand auf Tragfähikeit und Funktion überprüfen? Formal riecht es nach "Verkehrssicherungspflichten". Aber der Eigentümer wird sich mit Händen und Füßen dagegen wehren. Er wird tausend Gründe finden, das dein Mitarbeiter da nichts zu suchen hatte.

    Vielleicht solltest du wie in dem alten Witz, dass der Tote nicht vor der cafeteria sondern vor der Post gefunden wurde deine Unfallmeldung schreiben?


    HG Reinhard

    Einmal editiert, zuletzt von reinhard.bock (13. April 2017 um 13:41) aus folgendem Grund: Fehler

  • Hallo Sifuzzi,

    dient das Oberlichtfenster als Lichtquelle, kann es diese Funktion nur erfüllen, wenn es regelmässig gereinigt wird. Hätte dieser marode Zustand nicht bei den Reinigungsarbeiten auffallen müssen? Ist die regelmässige Reinigung die Pflicht des Arbeitgebers (Mieter der Büroräume) oder des Vermieters? Was sieht der Vertrag vor?

    VG

  • Hallo Uwe,

    manuell zu öffnende Oberlichter werden nicht regelmäßig geprüft. Ob ihr als Mieter oder der Vermieter für die Instandhaltung des Gebäudes zuständig ist, oder ihr als Mieter wenigstens eine Informationspflicht hattet würde ich, wie von Michael bereits vorgeschlagen, von der Rechtsabteilung prüfen lassen, das ist abhängig von eurem Mietvertrag

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • ANZEIGE