Hallo Zusammen, weiß hier jemand, ob es für nicht kraftbetriebene Dach- Oberlichter (Betrieb über Handgestänge) neben der ASR A 1.6 weitere technische Regelungen gibt? Ich bearbeite und analysiere aktuell einen Unfall, in dem ein Mitarbeiter von einem kaputten Dach- Oberlicht verletzt wurde (nach Bruch des Halterahmens nach unten in das Büro gefallen). Es handelt sich um eine Anmietung, der Eigentümer des Gebäudes ist nicht der Arbeitgeber des Beschäftigten. "Riecht" also nach Wahrnehmung von "Verkehrssicherungspflichten". Um nun zu prüfen, ob wann oder von wem und in welchem Umfang das Oberlichtfenster geprüft wurden, bin ich auf der Suche nach Erfahrungen und Tipps für weiterführenden Schriften zu Anforderungen an solche Oberlichter. Das Gebäude ist sehr alt, mir ist es noch nicht gelungen die Herstellerfirma zu ermitteln um die Herstellerangaben zu ergründen.
VG Sifuzzi