Temporärer Zugang zu einer Werkstatt

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    ich bitte zu folgendem Problem um Eure Meinung:
    In einem Gebäude befindet sich eine große Abstellhalle und verschiedene Werkstätten und Büros.
    Der Zugang zu Werkstätten findet normalerweise über die Abstellhalle statt.
    Nun soll der Hallenboden saniert und neu beschichtet werden, während dieser Arbeiten (ca. 3 Wochen) kann die Werkstatt nicht auf dem normalen Weg, d.h. über die Halle betreten werden.
    Zur Vermeidung eines enorm aufwändigen Zwischenumzugs, möchte der Nutzer einer Elektronikwerkstatt in der ca. 10 Personen arbeiten, nunmehr den Zugang als Übergangslösung über ein vorhandenes Fenster bewerkstelligen.
    Ich habe hier starke Bauchschmerzen, zumal auch bei einer Brüstungshöhe von ca. 1,30 m nur handelsübliche Tritte ohne Geländer verwendet werden sollen.
    Wie ist Eure Meinung?

  • ANZEIGE
  • Moin,

    wenn der Zugang über eine Podesttreppe mit Armläufen erfolgt, das Fenster eine lichte Höhe von 2m aufweist und im Innenbereich wieder über eine sicher begehbare Treppe abgestiegen wird, alles kein Problem. So weit zur grauen Theorie. Es ist einfach eine Frage der Gefährdungsbeurteilung. Da es sich um eine temporäre Maßnahme handelt und nach Deinen Angaben der Zwischenumzug enorm aufwändig ist, muss man einfach abwägen. Wie hoch und breit ist das Fenster? Das Fenster wäre dann ja auch gleichzeitg der Flucht- und Rettungsweg. Darauf unbedingt achten (Beschilderung anpassen).

    Unter akzeptablen Bedingungen würde ich eine solche Lösung tolerieren.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin Klaus,

    wie gesagt. Es hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Es ist unverhältnismäßig, 2m lichte Höhe zu fordern, wenn die Maßnahme sich über drei Wochen erstreckt. Wenn das Fenster natürlich nur 80cm x 80cm hat, sieht das schon wieder anders aus. Mit welchem temporär erhöhten Restrisko kann man leben, das ist hier die Frage.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hi,

    den Zugang sehe ich als unproblematisch an, wenn das Fenster nicht zu klein ist (mind. 0,90 m x 1,20 m), eine Podesttreppe beidseitig steht (ist mir schon öfter so begegnet und die zwei Mal bücken am Tag, um durch die Öffnung ein- und auszusteigen haben alle Mitarbeiter 1 bis 4 Wochen schadlos und problemlos überstanden), ausreichend Flucht- und Rettungswege vorhanden sind und der Zustand nicht länger als 1 Monat existiert. Würde die Baustelle länger dauern wäre es aus meiner Sicht auch wirtschaftlich zumutbar, eine Türe einzubauen (weil es kein großer Aufwand bei verhältnismäßig geringen Kosten ist).

    Das Wichtigste ist aus meiner Sicht: Wie ist die Fluchtwegsituation im Brandfall? Kann dann über die Baustelle geflüchtet werden (auch auf die Gefahr hin, dass der Boden dabei beschädigt wird und Nacharbeit erforderlich wird, das wäre hier für mich nachrangig) oder gibt es mehrere zu öffnende Fenster, die ausreichend dimensioniert sind? Oder ist diese Öffnung dann der einzige Flucht- und Rettungsweg?
    Sind ausreichend Fluchtmöglichkeiten gegeben und der Zugang erfolgt über ein ausreichend großes Fenster, so spricht nichts gegen die Übergangslösung. Andernfalls ist eine Tür einzubauen (wenn ich eh eine weitere Öffnung als Flucht- und Rettungsweg schaffen muss, kann ich gleich eine Tür statt eines weiteren Fensters einbauen; ebenso ist ein zu kleines Fenster aus meiner Sicht unzulässig als Zu- bzw. Ausgang).

    schöne Grüße

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    vielleicht ist es ja möglich ein Bild zu posten?

    Das sagt dann sicherlich mehr aus. 1x Kopfeinziehen ist für den Übergang (und eine begrenzte Zeit) sicher möglich. Man muss halt 'mal sehen.

    Doch wenn der eigentliche Zugang jetzt sehr schwierig ist, was ist mit einem 2. Fluchtweg, wenn es vielleicht brennt? Der dürfte doch vorher auch schon dagewesen sein?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    ich würde jetzt kein größeres Problem darin sehen, wenngleich
    eine Beurteilung ohne Kenntnis der örtlichen Verhältnisse kaum
    möglich ist. Man sollte aber Rücksprache mit der Brandschutz-
    dienststelle und ggfs. mit der Versicherung halten.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    @ Simon, mein Betrieb benötigt keine Versicherung, da genügend Eigenmittel :)

    :Lach: Ernsthaft?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ANZEIGE