Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
unsere Unternehmen hat eine kleine Technikabteilung mit Schlosserei in der auch geschweißt wird. Es werden zum Teil Anlagenteile hergestellt. Natürlich alles mit Schweißerlaubnisschein usw.
Wir schweißen keine Druckbehälter oder der gleichen!
Ich habe nun kürzlich gelesen, dass Schweißerscheine oder Befähigungsnachweise immer dann erforderlich sind, wenn besondere Anforderungen an die Schweißnaht gestellt werden.
Was genau heißt das? Wann ist dies erforderlich?
Wie sieht es mit selbst erstellten Geländer, Handläufe an Treppen usw. aus. Muss da die Qualifikation des Schweißers nachgewiesen werden?
Muss die Schweißnaht dann auch von einer befähigten Person geprüft werden?
Vielleicht könnt ihr mir da ja helfen.
VG
Frank