Schweißerschein/Befähigungsnachweis

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  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

    unsere Unternehmen hat eine kleine Technikabteilung mit Schlosserei in der auch geschweißt wird. Es werden zum Teil Anlagenteile hergestellt. Natürlich alles mit Schweißerlaubnisschein usw.

    Wir schweißen keine Druckbehälter oder der gleichen!

    Ich habe nun kürzlich gelesen, dass Schweißerscheine oder Befähigungsnachweise immer dann erforderlich sind, wenn besondere Anforderungen an die Schweißnaht gestellt werden.
    Was genau heißt das? Wann ist dies erforderlich?
    Wie sieht es mit selbst erstellten Geländer, Handläufe an Treppen usw. aus. Muss da die Qualifikation des Schweißers nachgewiesen werden?
    Muss die Schweißnaht dann auch von einer befähigten Person geprüft werden?

    Vielleicht könnt ihr mir da ja helfen.

    VG
    Frank

    Industriemeister Fachrichtung Metall 2009

    Fachkraft für Arbeitssicherheit BGRCI / BGHW / BG Verkehr / BG N
    Arbeitsschutzmanagement Bauftragter DIN EN ISO 45001

    Arbeitsschutzmanagement Auditor

    Gutachter/Sachverständiger Fachbereiche Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz

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  • Moin,

    der beauftragte Schweißer hat einen Nachweis zu erbringen Schweißerprüfung (DIN EN 287-1) z.b., heißt eine Prüfung ablegen (Vorschweißen), in entsprechender Form. Soll heißen, WIG, MIG / MAG, Elektrode Autogen usw. damit verbunden die entsprechende Position (Schweiß Position) und die Art der zu verschweißenden Teile vierkant, Rohr, Blech usw.. Anschließend wird die Schweißnaht untersucht, gebrochen oder geröntgt oder, oder. Wobei auch immer das Material eine entscheide Rolle spielt. Die Ausführung ist jetzt sehr oberflächlich, da ich keinen Einsatz zweck kenne usw.

    Dafür Notwendig, wird ein Schweiß Ingenieur oder ein Schweiß Fachmann sein, der die Schweißnaht entsprechend bewerten und dokumentieren kann. Gerade Geländer sind prüfpflichtig da es sich um eine Absturzsicherung handelt.

    So wird es bei uns gehändelt, ich weiß jetzt nicht genau welchen Bereich das betrifft bei dir. Es gibt diverse DIN Verweise wo die Anforderungen beschrieben sind.

    Es erfolgen entsprechende Berechnungen der Anpralllast bei Geländern wo die Schweißnaht als Verbindungs- Element der Belastung stand halten muss.

    Ich hoffe ich konnte mich verständlich rüber bringen, falls weitere Fragen bestehen, gehe ich gerne auch ins Detail.

    Mfg OSH

    Was passieren kann, passiert!

  • Danke Dir. Hilft mir schonmal weiter.

    Ich arbeite die DIN mal nach.

    VG
    Frank

    Industriemeister Fachrichtung Metall 2009

    Fachkraft für Arbeitssicherheit BGRCI / BGHW / BG Verkehr / BG N
    Arbeitsschutzmanagement Bauftragter DIN EN ISO 45001

    Arbeitsschutzmanagement Auditor

    Gutachter/Sachverständiger Fachbereiche Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz

  • Hallo Werlef

    hier oder hier kannst du dir Informationen über die Qualifikationen bzw. Ansprechpartner finden.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Moin,

    der beauftragte Schweißer hat einen Nachweis zu erbringen Schweißerprüfung (DIN EN 287-1) ...

    Die DIN EN 287-1 wurde zurückgeszogen und durch die DIN EN ISO 9606-1:2013-12 ersetzt.

    Die notwendige Qualifikationen im Schweißprozess hängen vom (gesetzlich) geregelten Bereich ab, in dem Du dich bewegst.

    Bei dem Geländer kann es sich durchaus um ein Bauprodukt handeln und kann sogar CE-pfichtig werden.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Vielen Dank für Eure Unterstützung.

    Wünsche noch einen schönen Abend.

    VG
    Frank

    Industriemeister Fachrichtung Metall 2009

    Fachkraft für Arbeitssicherheit BGRCI / BGHW / BG Verkehr / BG N
    Arbeitsschutzmanagement Bauftragter DIN EN ISO 45001

    Arbeitsschutzmanagement Auditor

    Gutachter/Sachverständiger Fachbereiche Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz

  • Hi,

    hierzu habe ich noch ein paar Frage, da es für mich noch Unstimmigkeiten gibt.
    Braucht man für alle Schweißarbeiten und Schweißverfahren einen Schweißerpass?
    Wo ist geregelt ab welchen Arbeiten welche Qualifikation gebraucht wird.
    In den TRBS1203 steht nichts dazu und in den TRGS528 auch nicht so richtig.
    Bei der BG habe ich dazu überhaupt gar nichts gefunden. Ist das vielleicht so eine offene Sache die der Arbeitgeber durch sine Gefährdungsbeurteilung ermittelt?

    Gruß und vielen Dank

    Michael H.

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

    Einmal editiert, zuletzt von Michael H. (8. März 2018 um 13:59)

  • Im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist ein Schweißerpass nicht erforderlich. Die Notwendigkeit kommt aus den Bereichen der Produkt-/Betriebssicherheit und den dazugehörigen Richtlinien und Normen.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Danke A_B,
    aber das ist noch nicht so ganz hilfreich für mich kannst du das genauer erklären?
    Wie kann ich den prüfen, ob der Arbeitgeber eine geeignete Perosn mit dem Schweißen beauftragt hat.
    Immerhin geht das ja in dem Organisatorischen/Personelen Bereich der Arbeitssicherheit ein.

    Mir würden auch schon die Richtlinien dazu ausreichen ich kann mich da dann auch selber einlesen.

    Gruß

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

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  • Immerhin geht das ja in dem Organisatorischen/Personelen Bereich der Arbeitssicherheit ein.

    Eher nicht, es sind ja Forderungen aus anderen Rechtsgebieten wie z.B. tragende Teile an Kfz, Druckbehälter, Hebezeuge usw.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • man spricht auch von einem gesetzlich geregelten Bereich (Druckgeräterichtlinie usw.)..
    hierzu ist alles in unzähligen Normen geregelt bspw. DIN EN ISO 9606 "Prüfungen von Schweißern"

    Habt ihr eine Schweißaufsicht, Schweißfachtechniker, Schweißfachmann oder Schweißfachingenieur ???Diese Damen oder Heren können dir bestimmt weiterhelfen

    Gruß