Hallo, habt ihr die Vorschriften für den innerbetrieblichen T4ransport von Eisen / Stahl zur Hand?
Ich erinner mich nur an den Ausschnitt:
Quelle: DGUV Information 209-006
7.2 Krantransport
Der Transport von gefüllten Pfannen muss ungehindert erfolgen können, damit die Pfannen nicht anstoßen und der Inhalt
nicht überschwappt. Schwere Verbrennungen durch Schmelze könnten die Folge sein. An den Füll- und Umfüllstellen
muss genügend Bewegungsraum für Pfannen und Personal vorhanden sein. Der Bereich darf nicht durch Gegenstände
und Materialien verstellt werden. Folgende Regeln sind zwingend zu beachten:
● Transportpfannen dürfen nicht bis zum Rand gefüllt werden.
● Pfannen mit schmelzflüssigen Massen dürfen nicht über Arbeitsplätze hinweg befördert werden.
● Pfannen mit schmelzflüssigen Massen haben Vorfahrt.
7.3 Transport mit dem
Gabelstapler
Die Verkehrswege müssen ausreichend breit und frei sein, damit Pfanne und Fahrzeug nicht an Hindernisse anstoßen.
Der Sicherheitsabstand muss auf beiden Seiten mindestens 0,5 m betragen. Verkehrswege, auf denen gefüllte Pfannen
mit Flurförderzeugen transportiert werden, müssen eben sein, damit Schmelze nicht ausschwappt und die
Pfannen durch Erschütterungen nicht beschädigt werden. Zum Transport von Gefäßen und Pfannen
ist von betrieblicher Seite für die Prüfung und Einhaltung nachfolgender Vorgaben zu sorgen. Durch Anweisungen
und Schulungen ist die organisatorische Umsetzung sicherzustellen.
● Die Standsicherheit des Flurförderzeuges muss in allen Arbeitsstellungen und bei allen Arbeitsbewegungen der Anbaugeräte gewährleistet sein.
● Die Tragfähigkeit des Fahrzeuges darf beim voll gefüllten Gefäß, auch unter Berücksichtigung der Zunahme des Fassungsvermögens infolge
Verschleißes der Ausmauerung, nicht überschritten werden.
● Gefäße und Pfannen müssen Einrichtungen haben, mit denen sie sicher am Fahrzeug befestigt werden können.
● Rohr- und Schlauchleitungen der Energiezufuhr dürfen nicht beschädigt werden, was durch entsprechende Verlegung erfolgen kann.
● Hydraulik-, Pneumatik- und Kraftstoffleitungen am Stapler müssen gegen Beschädigung geschützt sein (durch entsprechende Verlegung).
● Der Schutz des Fahrers gegen Wärmestrahlung, Flammen, Funken und Spritzer muss gewährleistet sein.
● Die Bereifung der Fahrzeuge muss aus Vollgummi ausgeführt sein.
● Kraftstoffbehälter und deren Einfüllstutzen sind gegen Hitzeeinwirkung und feuerflüssige Massen zu schützen.
Wo kann ich weitere Informationen finden?
Ich war der Meinung ich hätte mal was näheres über einzuhaltenden Abständen gelesen...