innerbetrieblicher Transport von flüssigem Eisen / Stahl

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  • Hallo, habt ihr die Vorschriften für den innerbetrieblichen T4ransport von Eisen / Stahl zur Hand?
    Ich erinner mich nur an den Ausschnitt:


    Quelle: DGUV Information 209-006

    7.2 Krantransport

    Der Transport von gefüllten Pfannen muss ungehindert erfolgen können, damit die Pfannen nicht anstoßen und der Inhalt
    nicht überschwappt. Schwere Verbrennungen durch Schmelze könnten die Folge sein. An den Füll- und Umfüllstellen
    muss genügend Bewegungsraum für Pfannen und Personal vorhanden sein. Der Bereich darf nicht durch Gegenstände
    und Materialien verstellt werden. Folgende Regeln sind zwingend zu beachten:
    Transportpfannen dürfen nicht bis zum Rand gefüllt werden.
    Pfannen mit schmelzflüssigen Massen dürfen nicht über Arbeitsplätze hinweg befördert werden.
    Pfannen mit schmelzflüssigen Massen haben Vorfahrt.

    7.3 Transport mit dem

    Gabelstapler

    Die Verkehrswege müssen ausreichend breit und frei sein, damit Pfanne und Fahrzeug nicht an Hindernisse anstoßen.
    Der Sicherheitsabstand muss auf beiden Seiten mindestens 0,5 m betragen. Verkehrswege, auf denen gefüllte Pfannen
    mit Flurförderzeugen transportiert werden, müssen eben sein, damit Schmelze nicht ausschwappt und die
    Pfannen durch Erschütterungen nicht beschädigt werden. Zum Transport von Gefäßen und Pfannen
    ist von betrieblicher Seite für die Prüfung und Einhaltung nachfolgender Vorgaben zu sorgen. Durch Anweisungen
    und Schulungen ist die organisatorische Umsetzung sicherzustellen.
    Die Standsicherheit des Flurförderzeuges muss in allen Arbeitsstellungen und bei allen Arbeitsbewegungen der Anbaugeräte gewährleistet sein.
    Die Tragfähigkeit des Fahrzeuges darf beim voll gefüllten Gefäß, auch unter Berücksichtigung der Zunahme des Fassungsvermögens infolge
    Verschleißes der Ausmauerung, nicht überschritten werden.
    Gefäße und Pfannen müssen Einrichtungen haben, mit denen sie sicher am Fahrzeug befestigt werden können.
    Rohr- und Schlauchleitungen der Energiezufuhr dürfen nicht beschädigt werden, was durch entsprechende Verlegung erfolgen kann.
    Hydraulik-, Pneumatik- und Kraftstoffleitungen am Stapler müssen gegen Beschädigung geschützt sein (durch entsprechende Verlegung).
    Der Schutz des Fahrers gegen Wärmestrahlung, Flammen, Funken und Spritzer muss gewährleistet sein.
    Die Bereifung der Fahrzeuge muss aus Vollgummi ausgeführt sein.
    Kraftstoffbehälter und deren Einfüllstutzen sind gegen Hitzeeinwirkung und feuerflüssige Massen zu schützen.


    Wo kann ich weitere Informationen finden?
    Ich war der Meinung ich hätte mal was näheres über einzuhaltenden Abständen gelesen...

    Schöne Grüße Tobi

    Heute hier morgen dort. |?

    Einmal editiert, zuletzt von zuendappraider (20. Februar 2017 um 05:51)

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    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo,

    evtl. findest du ja etwas in folgenden Dokumenten:

    DGUV Regel 109-608 Branche Gießereien (August 2020)

    Branchen-Regel 109_601 Erzeugung Roheisen-Stahl

    Auszug aus "Junge" von "Die Ärzte":

    "Willst du, dass wir sterben?"

  • Hallo,


    evtl. findest du ja etwas in folgenden Dokumenten:


    DGUV Regel 109-608 Branche Gießereien (August 2020)

    Branchen-Regel 109_601 Erzeugung Roheisen-Stahl

    MartiMcFly

    In welchem DeLoreon saßt denn du? Ist dein Fluxkompensator defekt? ;)

    Der Beitrag ist 4 Jahre alt...

    Kleiner Tipp: Schau oben in der "Kopfzeile" des Beitrags... da siehst du von wann er ist. ;)

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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