Feuerlöscher im Gefahrstofflager

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Liebe Brandschützer,
    halten Sie es für sinnvoll, in einem Gefahrstofflager einen Feuerlöscher unterzubringen? – Bringt der Löschende sich nicht auch schon bei einem Entstehungsbrand in Gefahr aufgrund der – nur zum Teil vorhersehbaren – Reaktionen der Gefahrstoffe im Verlaufe eines Brandes mit den nicht linear ansteigenden Temperaturen?
    Tendenziell bin ich der Meinung, dass man das Löschen eines Gefahrstofflagers den Experten von der Feuerwehr überlassen sollte und möchte davon absehen, in oder auch in Nähe eines Gefahrstofflagers einen Löscher zu montieren, sofern keine detaillierte Gefährdungsbeurteilung vorliegt/vorliegen kann. Lieber also die Türe schließen und die Feuerwehr verständigen? Eine ordnungsgemäß eingebaute Brandschutztür hält dem Brand so lange stand, bis die Einsatzkräfte vor Ort sind.
    Wie handhaben Sie das in Ihrer Einrichtung? Es gibt da sicher unterschiedliche Meinungen. Danke für die Rückmeldung.

  • ANZEIGE
  • Hi...

    klassische Antwort:
    Das kommt drauf an!

    1. nicht jeder Gefahrstoff brennt, ist brandfördernd oder selbstentzündlich. Die machem im Brandfall oftmals nix, ausser dass der Behälter platzt, wenn er irgendwann zu heiß ist. Diese Zeit kann man mittels Brandbekämpfung vor Ort verzögern.
    2. wenn ich einen Entstehungsbrand (und für nix anderes ist ein handelsüblicher Feuerlöscher vorgesehen) rechtzeitig bemerke, kann ich mit einem Feuerlöscher viele Sekundärschäden (beispielsweise die erwähnten platzenden Behälter o.ä. bis die Feuerwehr da ist) verhindern
    3. ist es auch eine Frage der Größe der Einzelgebinde (20L Kanister, 200L Faß odeer 1000L IBC?)
    und 4 -> Ganz wichtig: wie gut sind die Kollegen vor Ort geschult? Gut ausgebildet, sollten sie in der Lage sein, abzuschätzen, bis wann ein entstehender Brand noch mit Hausmitteln bekämnpft werden kann und ab wann der Rückzu angesagt ist, und man das Feld der Feuerwehr überläßt.

    Nächste Frage: Was sagt denn das (sofern vorhandene) Brandschutzkonzept dazu? Wenn Feuerlöscher darin aufgeführt sind, unterstelle ich dem entsprechenden Sachverständigen, dass er sich dazu Gedanken gemacht hat...

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Vielleicht kann im Lager ja auch einmal Verpackungsmaterial brennen, eine Lampe brennen oder etwas anderes der baulichen Substanz.

    Somit meine Antwort: Die Sinnigkeit der Löscheinrichtungen ist immer da.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Siehe TRGS 510, Kapitel 6.2, dort steht: "(6) Lager sind mit ausreichenden und geeigneten Feuerlöscheinrichtungen (z.B. Feuer- löscher, Wandhydranten, Löschanlagen etc.) auszustatten (siehe hierzu auch ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände"). Die Feuerlöscheinrichtungen müssen, sofern sie nicht selbsttätig wirken, gekennzeichnet, leicht zugänglich und leicht zu handhaben sein. Angriffswege zur Brandbekämpfung müssen so angelegt und gekennzeichnet sein, dass sie mit Lösch- und Arbeitsgeräten schnell und ungehindert erreichbar sind. "

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE