Seh- und Hörtest

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  • Guten Abend zusammen,

    mir wurde diese Woche die Frage gestellt, ob regelmäßige Seh und Hörtest der Mitarbeiter von eigenem Personal durchgeführt werden kann.
    Bisher werden die Untersuchungen von einer Angestellten des Betriebsarztes durchgeführt.

    Vllt. kann mir jemand zu dem Thema Hilfestellung bieten.

    -Rechtliche Grundlage
    -Sach und Fachkunde usw.

    Ich bin über jeden Hinweis dankbar!

    Schöne Grüße

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  • mir wurde diese Woche die Frage gestellt, ob regelmäßige Seh und Hörtest der Mitarbeiter von eigenem Personal durchgeführt werden kann.
    Bisher werden die Untersuchungen von einer Angestellten des Betriebsarztes durchgeführt.

    Hallo,

    mich würde jetzt interessieren wer Dir diese Frage gestellt hat und mit welchen Hintergrund?
    Vertraut Ihr eurem Betriebsarzt oder seiner Assistentin nicht?

    Habt Ihr die nötigen Geräte um diese Tests durchzuführen?

    Ich denke nicht das man eine extra Ausbildung braucht um die Ergebnisse eines Seh- und Hörtest zu notieren.
    Eine kurze Einweisung an den Geräten sollte auch sein.
    Aber wer wertet die Ergebnisse dann aus und wie ist das mit dem Datenschutz?

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Moin,

    mit welchem Hintergrund?

    Um etwas zu prüfen oder um etwas (Status) festzustellen und festzuhalten?

    Eigenes Personal dürfte das fachkundig sicherlich nur schwer machen können, da vielleicht auch kein geeignetes Gerät zur Verfügung steht.

    Wenn jetzt der BA nicht der erste Ansprechparter wäre, aus welchem Grund auch immer, wie schaut es mit dem Optiker und Hörgeräteakustiker am Ort aus? Das sind klassische Aufgaben für die. Meist sogar als Service kostenlos oder gegen einen kleinen Obulus.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin,

    selber machen halte ich für problematisch. Ein Arzt hat Schweigepflicht. Wie soll das gehen, wenn ein Arbeitskollege die übrigen testet?

    Das Thema Datenschutz ist ja schon angesprochen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Ich denke der Hintergrund ist eine erhoffte Kosteneinsparung, da pro Woche ca. 7 MA den Test machen.
    Um flexibler bei der Terminvereinbarung (4 Schichten) zu sein hat man angedacht dies von Eigenpersonal durchführen zu lassen.

    Ich seh es auch so wie ihr !

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  • Guten Tag.

    Also die Durchführung von arbeitsmed. Vorsorgeuntersuchungen im Sinne der ArbMedVV ist einem Arzt bzw. einer Ärztin vorbehalten, der/die berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen.


    In der DGUV Information 250-438Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge" (bisher BGI 504-37) ist in Kapitel 2 "Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" ausgeführt:


    "Die Vorsorgeuntersuchungen sind von Ärzten mit der Gebietsbezeichnung
    „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“
    entsprechend dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für
    arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 37
    „Bildschirmarbeitsplätze“ durchzuführen. Die Durchführung eines
    Sehtestes kann auch durch andere fachkundige Personen erfolgen."


    Also darf eine andere Person als der/die Betriebsarzt/-ärztin nach entsprechender Einweisung bzw. Einarbeitung beonders zugewiesene Aufgaben durchführen kann und darf, wenn diese Tätigkeiten unter der Aufsicht des/der verantwortlichen Betriebsarztes/-ärztin erfolgen. Selbstverständlich muss hierbei die Eignung und Zuverlässigkeit der beauftragten Person festgestellt sein.


    Gruß