Manipulierte Sicherheitseinrichtungen - geht aber wohl nicht anders

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  • Tach zusammen.

    Ich wollte mal eure Meinung zu einem Sachverhalt hören.

    Ich habe mehrere Kunden im Bereich Metallbearbeitung (drehen).
    Die haben mehrere verschiedene Stangendrehmaschinen. Dort sind an fast allen die Zuhaltungen der Deckel der Zuführmagazine manipuliert, so dass die Deckel offen bleiben können, wenn die Maschine anfährt.

    Die Stangen sind meist leicht krumm. Werden die in dem Zustand in die Magazine eingeführt, bleibt der Zuführschlitten dran hängen (kein sauberes einfädeln). Dann wird die Maschine geschädigt (mehrere 100€/Fall) und das passiert dann dauernd.
    Also haben die die Dekcel aufgemacht (und die Sicherungen überbrückt), und steuern nun den Schlitten händisch bis kurz vor Anfang der Stange (Deckel zu --> man sieht den Schlitten nicht mehr). Dann laufen sie hin und fädeln die Stange händisch ein. Dann Deckel zu und wieder zurück zum Bedienpult und Los gehts.
    Die Steuerung ist natürlich weit außerhalb des Magazinbereichs, und der Schlitten fährt recht langsam.
    Das Bedienen von zwei Mann (einer hält, einer fährt den Schlitten) ist strengstens verboten und wird auch eingehalten. Auch ist der Aufenthalt direkt am offenen Magazin verboten.
    Der Hersteller sagt: "Ist halt so, kann man nix gegen machen".
    Eine BA besteht und die Beshcäftigten werden regelmäßig unterwiesen.

    Ja, ist eine Manipulation von Sicherheitseinrichtungen, strafbar, ohne jede Frage. Aber ich finde bisher keinen anderen Weg. Ich würde den Sachverhalt so in die GB nehmen (natürlich mit Unterschrift Chef). Auch der freundliche Herr der BG wusste nix weiter dazu zu sagen.
    Habt ihr noch eine Idee? Oder wie würdet ihr das sehen?

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Das Bedienen von zwei Mann (einer hält, einer fährt den Schlitten) ist strengstens verboten und wird auch eingehalten.

    ...und das kann der Chef auch für die Zukunft garantieren? :whistling: Das wäre mir zu heiß.

    Der Hersteller hat eine Sicherheitseinrichtung verbaut. Warum? Weil es Gefährdungen für Leib und Leben gibt, die der Hersteller mit diesen Sicherheitseinrichtungen ausschließen bzw. minimieren möchte. Mit diesen Sicherheitseinrichtungen funktioniert die Maschine nicht richtig, also ungeeignet für den Produktionsprozess. Wenn der Chef seine Verantwortung ernst nimmt, bleibt eigentlich nur, eine Substitution vorzunehmen oder nur gerade Werkstücke zu verwenden soweit möglich. Ich glaube nicht, dass die BG eine Manipulation von Sicherheitseinrichtungen decken wird wenn es hart auf hart geht.

    Wenn Du Deinen Job ernst nimmst, solltest Du den Chef sauber beraten, in welches Haftungsrisiko er sich begibt. Wenn in der Gefährdungsbeurteilung bereits steht, dass die Manipulation von Schutzeinrichtungen geduldet und evtl. sogar noch Inhalt der Unterweisung ist, dann wäre im Ereignisfall grobe Fahrlässigkeit noch ein wahrer Glücksfall vor Gericht. Ich würde da eher Vorsatz erfüllt sehen, aber ich bin kein Richter.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Was sagt die Betriebsanleitung zum Punkt "Bestimmungsmäßige Verwendung"?
    Welche Toleranzen werden geduldet?
    Welche Toleranzen weisen die Stangen auf?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Nun, liest sich wie ein mehrfacher Verstoss gegen ProdSichG, 9.ProdSichV (Maschinenrichtlinie), ArbSchG, BetrSichV, etc., etc.

    Gut ist, dass es ein Risikobewusstsein gibt.

    Was tun ?

    Nun, ich würde versuchen mit dem Hersteller und Maschinenbediener eine neue Risikobeurteilung durchführen und wirksame technische Massnahmen suchen und finden.

    Vielleicht haben die Maschinenbediener ein paar kreative und wirksame Ideen, die sich kostengünstig realisieren lassen.

    Es würde mich freuen, davon hier zu lesen

    Hans Laßek, Dipl.-Ing.

  • Hallo,

    der Hersteller hat seine Maschine nach bestimmten Richtlinien und Normen gebaut. Dafür hat er vielleicht eine Zulassung bekommen und ein CE angepappt. All das wäre durch eine Manipulation hinfällig. Somit auch nicht ok.

    Irgendwann hat die Maschine mit einem bestimmten Material ja funktioniert. Was hat sich seitdem verändert? An der Maschine nichts, aber dafür ist das zu verarbeitende Material schlechter geworden? Dann liegt doch da das Übel. Warum ist das so? Kann man kein besseres Material bekommen? Wäre es nicht möglich evtl. die Zuführung, an der hängen bleibt, ein wenig grober zu gestalten? Wie auch immer, eine Tolerierung von Manipulationen geht gar nicht. Das ist irgendwie eine umgekehrte Logik. Die Ignoranz des Herstellers gibt mir auch zu denken.

    Wenn ich ein Auto fahre mit defekten Bremsen, dann kann ich mir das auch nicht schönreden. Sicherheitsrelevante Bauteile haben einen Zweck. Sie schützen an erster Stelle Menschen und nicht unbedingt an erster Stelle Material.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo,

    dieses Problem kenne ich auch aus meiner Zeit an der Drehmaschine. Ich habe in einem Betrieb gearbeitet der Kunststoffe verarbeitet hat.
    Beim Material ist es von Lieferung zu Lieferung unterschiedlich gewesen (einmal gerade, einmal krumm).

    Wir haben es dann so gelöst das wir die Maschine im Stand händisch beladen und dannach erst den Schieber gegen das Material gefahren haben.
    Vielleicht könnt Ihr ja mit der Info was anfangen.

    Gruß Andy

    Diskutiere nicht mit Idioten, denn sie ziehen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dort mit Erfahrung! :19:

  • Danke für eure Meinungen.

    Ich werd mich mal mit der BG in Verbindung setzen; Ich hab den Sachverhalt jetzt bei vier Unternehmen mit mehreren Maschinen. Mal schauen was die sagen. Und was die für Tips geben können.

    Mike

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    Mike

  • Moin,

    ohne die Maschinen genau zu kennen ist es schwierig. Aber kann man nicht trennen zwischen "Normalbetrieb" (Deckel zu) und "Einrichtbetrieb“ (Deckel auf)?

    Dies in der Gefährdungsbeurteilung einschätzen und ggf. andere Sicherheitseinrichtungen ergänzend anbringen ?

    Klar muss aber sein, Eingriff in die Maschine--> CE erlischt!

    Gruß
    QUASI


  • [...]
    ohne die Maschinen genau zu kennen ist es schwierig. Aber kann man nicht trennen zwischen "Normalbetrieb" (Deckel zu) und "Einrichtbetrieb“ (Deckel auf)?
    [...]

    Guten Morgen,

    ohne die Maschine genau zu kennen schwierig da zu helfen. Wir hatten ähnliche Probleme mit dem Anlernen von Greifer in einer CNC-Drehmaschine.
    Wir haben uns hier mit dem Hersteller in Verbindung gesetzt und einen speziellen Einrichtmodus erhalten, wo bei geöffneter Schutztür der Greifer in extrem verminderter Geschwindigkeit in 2 Achsen bewegt werden konnte. Das Verschieben ging nur über Zustimmtaste und Handbedienung. Evtl. ist das ein guter Ansatz.

    Gruß Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

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  • Mal ein Beispielbild (nicht das Original). Um diese "Deckel" dreht es sich.

    Ich hatte heute morgen ne Idee. Eigentlich ist das ja "Einrichtbetrieb". Vielleicht komme ich über die "Schiene" an was brauchbares. Ich telefonier morgen mal mit der BG und dem Hersteller.

    Mike

    Dateien

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    Mike