Tach zusammen.
Ich wollte mal eure Meinung zu einem Sachverhalt hören.
Ich habe mehrere Kunden im Bereich Metallbearbeitung (drehen).
Die haben mehrere verschiedene Stangendrehmaschinen. Dort sind an fast allen die Zuhaltungen der Deckel der Zuführmagazine manipuliert, so dass die Deckel offen bleiben können, wenn die Maschine anfährt.
Die Stangen sind meist leicht krumm. Werden die in dem Zustand in die Magazine eingeführt, bleibt der Zuführschlitten dran hängen (kein sauberes einfädeln). Dann wird die Maschine geschädigt (mehrere 100€/Fall) und das passiert dann dauernd.
Also haben die die Dekcel aufgemacht (und die Sicherungen überbrückt), und steuern nun den Schlitten händisch bis kurz vor Anfang der Stange (Deckel zu --> man sieht den Schlitten nicht mehr). Dann laufen sie hin und fädeln die Stange händisch ein. Dann Deckel zu und wieder zurück zum Bedienpult und Los gehts.
Die Steuerung ist natürlich weit außerhalb des Magazinbereichs, und der Schlitten fährt recht langsam.
Das Bedienen von zwei Mann (einer hält, einer fährt den Schlitten) ist strengstens verboten und wird auch eingehalten. Auch ist der Aufenthalt direkt am offenen Magazin verboten.
Der Hersteller sagt: "Ist halt so, kann man nix gegen machen".
Eine BA besteht und die Beshcäftigten werden regelmäßig unterwiesen.
Ja, ist eine Manipulation von Sicherheitseinrichtungen, strafbar, ohne jede Frage. Aber ich finde bisher keinen anderen Weg. Ich würde den Sachverhalt so in die GB nehmen (natürlich mit Unterschrift Chef). Auch der freundliche Herr der BG wusste nix weiter dazu zu sagen.
Habt ihr noch eine Idee? Oder wie würdet ihr das sehen?
Mike