SIFA als Freiberufler

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  • Moin Logistiker,

    im Prinzip schon, aber: Wer kennt dich? Wie kommst du kontinuierlich an Kunden ran? Willst/Musst du davon dann zu 100% leben? Was machen deine Versicherungen?
    .....
    Tausend Fragen. Sicherlich auch viele schon beantwortet.

    Ich mache das neben meinem Job, in meiner Freizeit (gewerblich). Irgendwie geht das dann immer per Mund-Zu-Mund-Propaganda. Man wird angesprochen und handelt den Rahmen aus. Recht einfach.
    Jetzt aber noch Aquise und Co. betreiben? Könnte ich nicht.

    .
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    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Bist Du Ingenieur?
    Wenn nein, wird es in Deinem Fall schwer sein vom Finanzamt die Anerkennung als Freiberufler zu bekommen.
    Die Ausbildungstätigkeiten könnte man noch als freien Beruf akzeptieren, bei der SiFa Tätigkeit, ohne Ingenieur zu sein wird es meiner Meinung nach problematisch.
    Also bleibt Gewerbebetrieb. Dadurch gibt es dann einige steuerrechtliche Dinge zu beachten, aber möglich ist das schon, auch im Nebenerwerb.
    Manche IHK bietet Seminare für Existenzgründer zu moderaten Preisen an. Ich denke das dürfte vor dem Schritt in die Selbständigkeit durchaus sinnvoll sein, denn da bekommt man erste Informationen auf die Dinge, die einem vielleicht spontan nicht so einfallen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Bist Du Ingenieur?
    Wenn nein, wird es in Deinem Fall schwer sein vom Finanzamt die Anerkennung als Freiberufler zu bekommen.

    War bei mir kein Problem. Ich bin kein Ingenieur, "Nur" Industriemeister.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • War bei mir kein Problem. Ich bin kein Ingenieur, "Nur" Industriemeister.

    Dann bist Du an einen entsprechenden Finanzbeamten geraten, der das eben anerkannt hat. Da es sich hierbei aber um keinen Katalogberuf nach §18 EStG handelt, ist dies Ermessenssache des Sachbearbeiters beim Finanzamt.
    Je nach Einstufung ergeben sich dann steuer- und haftungsrechtliche Unterschiede.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Wobei die SiFa-Tätigkeit eher in die Katalogberufe flutscht.
    Der angeführte Rest jedoch nicht. Wie soll dann eine Trennung erfolgen?

    Das Thema hatten wir schon öfter. Jeder von uns hat dazu etwas zu sagen.
    Ich kann nur raten: Erster Schritt zum Steuermenschen, sowohl zu dem beim Finanzamt, wie auch zum eigenen Berater!

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin Logistiker,

    im Prinzip schon, aber: Wer kennt dich? Wie kommst du kontinuierlich an Kunden ran? Willst/Musst du davon dann zu 100% leben? Was machen deine Versicherungen?
    .....
    Tausend Fragen. Sicherlich auch viele schon beantwortet.

    Ich mache das neben meinem Job, in meiner Freizeit (gewerblich). Irgendwie geht das dann immer per Mund-Zu-Mund-Propaganda. Man wird angesprochen und handelt den Rahmen aus. Recht einfach.
    Jetzt aber noch Aquise und Co. betreiben? Könnte ich nicht.

    Morgen Waldmann,

    ich habe da meine Kontakte DEKRA, IHK, Logistikberater, einige Geschäftsführer und Betriebsleiter. Ich muss davon nicht Leben und möchte das tatsächlich nebenbei machen. Dieses Thema macht mir viel Spaß und da hab ich gedacht das man da vielleicht ja auch das eine oder andere nebenbei verdienen könnte.
    Aquise und Co könnte ich ebenfalls nicht betrieben. Vom Beruf bin ich eigentlich Logistikmanager / Industriemeister mit entsprechenden Zusatz Qualifikationen.

    Danke für deine Info.

    SIFA BGHW
    Ausbilder für Kranführer und Flurförderzeuge
    Sachkundiger Regalprüfer nach DIN EN 15365

  • Hallo,

    War bei mir kein Problem. Ich bin kein Ingenieur, "Nur" Industriemeister.

    da die Aussage von AxelS auch falsch ist.
    Das Finanzamt ist immer nur für die steuerliche Einstufung zuständig, also
    freiberuflich oder gewerblich im steuerrechtlichen Sinne. Wobei es hier dann
    auch darauf ankommt, in welche Rechtsform man seine Tätigkeit packt. Macht
    Sifa-Ingenieur das in einer GmbH ist er zwar aus gewerberechtlicher Sicht ein
    Freiberufler, nicht aber aus steuerrechtlicher Sicht, da die GmbH als Kapital-
    gesellschaft grundsätzlich der Gewerbebesteuerung unterliegt. Dementsprechend
    ist man auch automatisch IHK-Zwangsmitglied.

    Maßgebend ob man WIRKLICH FREIBERUFLER ist, ist der gewerberechtliche Begriff
    der Freiberuflichkeit. Und da ist nicht das Finanzamt der richtige Ansprechpartner,
    sondern vielmehr die Gewerbebehörde. Trotz das wir dieses Thema schon oft hatten,
    scheint die Rechtsgrundlage immer noch nicht klar zu sein.

    Und nur so nebenbei, auch ein Ingenieur darf nicht alles. Eng mit dem Freiberufler verbunden
    ist fast immer eine Tätigkeit die auch eine höhere Bildung erfordert.

    haftungsrechtliche Unterschiede.

    ? Die Haftungsfrage ist mit der Rechtsform verbunden und nicht mit dem
    steuerlichen Status.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ich mich bei der Eintragung ins Gewerberegister (also mein Gewerbe angemeldet habe), dass ich mich als Berater habe eintragen lassen. Die genaue Bezeichnung habe ich jetzt gerade nicht parat.
    Das war leider nicht sonderlich geschickt mich als Berater eintragen zu lassen. Die Haftpflichtersicherungen sind als Berater ungleich höher. Aber ich kann das gern nachher daheim noch einmal genauer nachschauen.
    Grundsätzlich kann man ein Nebenerwerb anmelden. Das muss nur mit dem Arbeitgeber abgesprochen und schriftlich bestätigt worden sein.
    Also habe ich mit eine Nebentätigkeit auf €450,-- gesucht. Das sind nur wenige Stunden und man muss sich nicht noch nebenbei versichern.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • ? Die Haftungsfrage ist mit der Rechtsform verbunden und nicht mit dem
    steuerlichen Status.

    Stimmt, habe mal wieder Gewerbe- und Steuerrecht verquirlt. Wobei die Frage der Rechtsform entsprechende Haftungsfragen nach sich ziehen kann und da ist ein Existenzgründer gut beraten, sich fachkundigen Rat einzuholen, den ein Forum in der Regel nicht vollumfänglich liefern kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    Stimmt, habe mal wieder Gewerbe- und Steuerrecht verquirlt. Wobei die Frage der Rechtsform entsprechende Haftungsfragen nach sich ziehen kann

    Ja, wobei die Rechtslage eigentlich sehr einfach ist.

    Existenzgründer gut beraten, sich fachkundigen Rat einzuholen, den ein Forum in der Regel nicht vollumfänglich liefern kann.

    Sicherlich, hier bietet sich u.a. die Existenzgründerberatung (mit Schulungen etc.)
    der IHK an.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010