Norm oder Vorschrift für Absturzsicherung auf Dächern

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  • Hallo Miteinander,
    in welcher Norm oder Vorschrift finde ich Angaben zur Absturzsicherung auf Dächern?
    Hatten neulich eine Besprechung wo es um Durchsturzsicherungen für Lichtkuppeln ging. In diesem Gespräch kam dann auch die sachlage zur Sprache dass wir an den Dachkanten Absturzsicherungen brauchen. Als Beispiel kam die DGUV Information 201-056 Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern. Da dies aber nur eine Information ist, wurde an mich die Frage gestellt ob es dazu noch eine Vorschrift gibt.
    Könnt ihr mir dabei behilflich sein?

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald


    Markus Günther

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  • ASR 2.1

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    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo Schmeiss,
    BetrSichV und anhängige TRBS 2121
    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Hier ist die Umsetzung deiner Idee ausgezeichnet worden.

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    Mfg

    FS

  • Hey ihr,
    vielen Dank für eure schnelle Antwort. Das hilft mir sehr. Eine Fraga dazu hätte ich noch: Gibt es bei diesem Thema bestandschutz oder nicht? Das wird mit Sicherheit die erste Frage die mir mein Chef stellt.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald


    Markus Günther

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  • Moin, moin,

    die Frage nach dem Bestandsschutz haben wir auch schon mal gestellt. Diese wurde uns mit dem Hinweis auf unsere Verkehrssicherungspflicht und mit einem §823 BGB beantwortet.
    Gute Hinweise findet man auch hier... DGUV Information 201-036 - Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

  • Hallo Markus

    wieso Bestandsschutz? Nach DGUV V1 hat jeder Arbeitgeber die Arbeitsplätze hinsichtlich ihrer Gefährdungen zu untersuchen -und somit notwendige Maßnahmen umzusetzen. Dies hat nichts mit dem Bestandsschutz des Gebäudes zu tun.

    Bei der Beurteilung gilt der aktuelle Stand der Technik.

    Grüße,
    Holger

  • Moin Markus,

    Gibt es bei diesem Thema bestandschutz oder nicht?

    Selbst wenn es den Bestandsschutz gäbe; was möchtest Du schützen? Das Gebäude? Das Konto Deines Chefs? Die Gesundheit der Beschäftigten? Bei einem Absturz reden wir nicht nur von der Möglichkeit eines Blutergusses.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.