Hallo,
ich stehe hier gerade ganz furchtbar auf dem Schlauch und bräuchte mal einen Schubs in die richtige Richtung
Ein Bauteil (ein großes!) wird in eine Anlage eingekrant, mit einem Brückenkran.
Wenn ich jetzt hier die Gefährdungen beurteile, mache ich das dann nach Nohl? Da hab ich nämlich folgendes Problem:
Der schlimmste Fall wäre ja, theoretisch, dass das Bauteil vom Kran abstürzen und jemanden platt machen könnte.
Dann habe ich in der Risikomatrix aber immer mindestens Faktor 4, und damit Handlungsbedarf.
Andererseits hat man ja Maßnahmen gegen diese Gefahr getroffen (durch die Prüfung der Krananlage und der Anschlagmittel, das Verbot von Aufenthalt im Gefahrenbereich, Ausbildung der Kranführer und Unterweisung der Mitarbeiter usw).
Wie gehe ich jetzt mit der Risikomatrix um, oder benutze ich die hier überhaupt?
Oder kann ich bei eingehaltenen Vorschriften davon ausgehen, dass kein Risiko besteht, so wie zB bei Lärm?
Vielen Dank schon mal!