Brandschutz im Büro

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  • Unsere Firma hat eine alte Schule gemietet. Im Prinzip handelt es sich um einen Flachbau, mit einem dicken Flur, und Klassenräumen rechts und links, sowie einem Lehrerzimmerbereich. Die Klassenräume wurden zu Gruppen-Büros (ca. 15 Mitarbeiter pro Büro), der Lehrerzimmerbereich zu Chefzimmer und Besprechungsräumen. Notausgänge sind in allen Himmelsrichtungen nur wenige Schritte entfernt vorhanden, und wer aus dem Fenster springen möchte, kann das gerne tun (Erdgeschoss). Es wird nur tagsüber gearbeitet. Brandlasten werden nicht gelagert, die gesamte Einrichtung ist sehr "luftig".

    Die einzige Brandgefährdung ist durch elektrische Geräte. Die häufigsten elektrischen Geräte sind Notebooks. Irgendwelche Kaffeemaschinen usw. gibt es nicht (verboten). Es gibt aber in jedem Büro eine kleine Küchenzeile mit Mikrowelle (natürlich geprüft). Der Kopierer/Drucker ist zentral in einem Vorraum des "Lehrerzimmers".

    Die Gesamtfläche dürfte ca. 1000 qm sein, und es sind ausreichend Feuerlöscher installiert (Schaum).

    Ich habe beim besten Willen keine Vorschrift gefunden, die Rauchmelder oder eine Brandmeldeanlage vorschreiben würde. Einen möglichen Deal mit der Versicherung außen vor: habe ich etwas übersehen? Ich bin der Meinung, dass wir nichts in diesem Sinne brauchen, da alle Schutzziele auch ohne Rauchmelder erreicht sind:
    - kurzfristige Entdeckung des Brandes durch anwesende Mitarbeiter
    - geringe Brandgefährdung insgesamt
    - kurze Fluchtwege, nach allen Seiten offen

    Später soll noch eine Werkstatt als Arbeitsbereich dazukommen (außerhalb des Gebäudes, Leichtbau aus Containern). Dort wird an Autos geschraubt. Brauchen wir dort etwas Brandmelderisches? Die AUtos werden nicht in allen Belangen gewartet und repariert. Sie werden nur geringfügig umgebaut, maximal noch Ölwechsel, Bremsen tauschen und ähnliche Standard-Wartungsarbeiten.

    Wie gesagt: alles nur eine Schicht - Tagschicht. Geschlafen wird (bei der Arbeit) nicht. Sagen uns die Kollegen zumindest.....

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (12. Januar 2017 um 09:28)

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  • Hallo,
    da es sich um ein Schulgebäude handelt, wurde eine Nutzungsänderung beantragt?
    Gibt es ein Brandschutzkonzept?


    Mir ist keine Vorschrift bezüglich Melder oder BMZ bekannt. Dies wäre eine Forderung der Feuerwehr oder das BSK schreibt diese Anlagen vor.

    Den Leichtbaucontainer solltes Du 5 m vom vorhandenen Gebäude setzen.

    Mfg

    FS

  • Das Gebäude ist gemietet. Der Vermieter wird das sehr wahrscheinlich getan haben, denn die Schule gibt es schon sehr lange nicht mehr. Es dürfte schon von amtswegen umgewidmet worden sein, als die gesamte Region von Militär auf Gewerbe umstrukturiert wurde. Da mache ich mir mal keine Sorgen.

    Der Leichtbaucontainer steht in einem ganz anderen Bereich des Geländes, zig Meter entfernt (sonst hätte ich mir da auch Gedanken gemacht, klar, und danke für das Mitbedenken....)

  • Konjunktiv

    Der Vermieter wird das sehr wahrscheinlich getan haben

    Konjunktiv

    Es dürfte schon von amtswegen umgewidmet worden sein

    Das wäre mir etwas zu unsicher von solchen Annahmen auszugehen. Ich würde mich unbedingt mit der Bauaufsichtsbehörde in Verbindung setzen oder mir vom Vermieter die entsprechenden Unterlagen zeigen lassen.

    Da mache ich mir mal keine Sorgen

    Das solltest Du aber, bist Du nicht weißt, was für dieses Gebäude tatsächlich vorgeschrieben ist, sonst kann es irgendwann ein böses Erwachen geben.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo
    die Nutzungsänderung ist Sache des Eigentümers und nicht des Mieters.
    Für die beschriebene Nutzung gibt es gesetzlich keine Verpflichtung für eine BMA. Als Sifa könnte man auch über batteriebetriebene Rauchmelder als zusätzlichen Schutz nachdenken, ist aber auch vom Umfeld abhängig.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • es hilft in solchen Fällen immer die Feuerwehr, die im Notfall ja eingreifen müsste, mal einzuladen. Die sind immer froh wenn sie erfahren können was es so in ihrem Bereich zu löschen gäbe wenn es denn brennt.

  • Also ich kann da Guudsje nur beipflichten. Ich gehe mal davon aus, dass dieses Gebäude als Schulgebäude mit Klassenzimmern irgendwann in den 70igern (Flachbau typisch für 70iger) genehmigt wurde. Eigentümer ist bestimmt die Schulbehörde.
    Eine Nutzungsänderung von Klassenräumen in Büroräumen mit Aktenlagerung dürfte kein Problem sein. Die Küchenzeile ist bestimmt ohne Herd und Kochplatten, lediglich eine Mikrowelle. Sollte auch nicht das ganz große Problem sein. Eine gesetzliche Anforderung für die Ausstattung von Büroräumen mit RM kenne ich für meine Bereiche nicht. Das kann aber von Bundesland zu Bundesland anders sein. Ist Ländersache.
    Wenn Du 100%ige Gewissheit haben willst, brauchst Du eine Stellungnahme eines Brandschutzsachverständigen. Die Feuerwehrler kommen aus dem brandbekämpfenden Brandschutz nicht aus dem vorbeugenden / baulichen BS.
    D. h. nicht, dass diese keine Ahnung hätten, sind aber in der Regel nicht rechtssicher. Muss aber auch hier nicht für alle gelten.
    Empfehlung --> Sachverständigen kontaktieren. Interessant wird es, wenn korrigierende Maßnahmen gefordert werden. Wer übernimmt die Kosten?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Danke an alle für die Antworten!

    Das Gebäude ist eine Übergangslösung für wenige Monate. Es stammt aus dem militärischen Umfeld (fragt mich bitte nicht, was eine Schule im militärischen Umfeld getan hat... Aber die rustikalen Feuerlöscher mit Handpumpe waren lustig.). Kochgelegenheiten gab es da auch vorher schon, die wurden aber rückgebaut, und da ist nur noch eine Mikrowelle, natürlich auch eine Spüle.

    Papier/Akten werden da nicht gelagert. Es läuft zwar nicht papierlos, aber doch weitestgehend digital.

    Die Landesbauordnung habe ich mir bereits angesehen - da ist nix Verpflichtendes für uns drin. Rauchmelder würde ich nicht als Helfer für irgend ein Schutzziel ansehen, bestenfalls im Flur zwischen uns und den benachbarten Nutzern wäre etwas sinnvoll, um nicht von deren möglichen Brand überrascht zu werden. Die sind etwas klüngelig... Die gehen aber ohnehin bald raus, und wir breiten uns dahin aus (bis ca. 2018, dann gehen wir auch ganz raus, in unser bald gebautes, neues Gebäude in der Nähe). Aber selbst wenn, unsere Fluchtwege sind in die andere Richtung, eine funktionierende Abtrennung des Brandabschnitts ist vorhanden, und die Feuerwehr hat eine leichte Zufahrt... Besondere Werte haben wir dort nicht, nur handelsübliche EDV-Hardware und etwas Büroeinrichtung. Den größte Wert in dem Gebäude hat die geleistete Arbeit.

    Ich habe übrigens um einen Termin mit FM Global gebeten. Wenn die nicht ausflippen, ist alles gut :) Ich wollte mich aber darauf schon mal ein wenig vorbereiten.

    Die Nutzungsänderung will ich bewusst nicht anfassen. Zum einen ist die tatsächlich Vermietersache, zum anderen sind wir nur kurz drin. Das Risiko ist minimal. Schadenshöhe nahe Null, da bist ein Auszug amtlich durchgesetzt wäre, wir ohnehin raus wären. Die Wahrscheinlichkeit ist auch nahe Null, da das gesamte Gebiet zum Gewerbegebiet umgewidmet wurde, und das Gebäude ja schon teilweise gewerblich genutzt wird. Last but not least ist unser Bauprojekt und der Zwischenschritt über dieses Gebäude ist bei der Stadt bekannt. Unsere Investition in Arbeitsplätze ist mehr als willkommen. Selbst, wenn etwas nicht in Ordnung wäre, würden die uns also nicht dazwischenfunken, sondern bestenfalls nachträglich genehmigen.

    3 Mal editiert, zuletzt von zzz (12. Januar 2017 um 09:38)

  • Hallo,

    Die gehen aber ohnehin bald raus, und wir breiten uns dahin aus (bis ca. 2018, dann gehen wir auch ganz raus, in unser bald gebautes, neues Gebäude in der Nähe).

    Hier sollten Sie aufpassen, mit solchen Aussagen disqualifizieren Sie sich selbst. Ob
    ein Tag, eine Woche, ein Monat oder ein Jahr, Sie haben sich um die Einhaltung
    der entsprechenden Regelwerke zu kümmern. Ob tatsächlich alles in Ordnung ist,
    kann hier nicht per Ferndiagnose beurteilt werden. Eine BMA wird aufgrund der
    Beschreibung nicht erforderlich sein, Rauchwarnmelder als Warnmittel (oder
    andere Warnmittel) können durchaus sinnvoll sein. Siehe dazu u.a. die ASR A2.2

    Selbst, wenn etwas nicht in Ordnung wäre, würden die uns also nicht dazwischenfunken, sondern bestenfalls nachträglich genehmigen.

    Irrglaube, bei entsprechender Gefahr ist eine sofortige Schließung
    oder Auflagen mit sofortiger Erfüllung möglich.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick