Firmenveranstaltung "Familientag"

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  • Hallo liebe Mitstreiter,

    meine (neue) Firma plant einen Familientag. Es wird über den Tag verteilt mit ca. 1000 Besuchern gerechnet (nicht alle gleichzeitig). Es soll ein geselliges Beisammensein werden und die Leute dürfen sich auf dem Firmengelände umsehen. Es sind keine zentralen Events mit großem Massenandrang vorgesehen.
    Bisher habe ich geplant eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und je nach Erfordernis bestimmte Maschinen oder Bereiche zu sperren oder nur unter Aufsicht betreten zu lassen.

    Gilt hier die Verordnung über die Sicherheit bei Veranstaltungen?
    Gibt es bei Euch ähnliche Veranstaltungen?
    Wie organisiert ihr solche Tage?

    Für Hinweise und Tipps zu einer sinnvollen Vorgehensweise wäre ich dankbar.

    Vielen Dank schon mal für konstruktive Schubser in die richtige Richtung

    Gruss aus Dresden
    EHS Mann

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  • Hallo,

    viele Hinweise und Tipps zu Veranstaltungen findest du hier (keine Werbung, finde ich gut, ist kostenlos):
    http://www.vabeg.com/publikationen/taschenlexikon

    So blöd es jetzt klingt:
    Arbeitsschützer sind für die Arbeitnehmer da. Wenn also eine GB, dann für die Gefahren, die gegen die Arbeitnehmer kommen könnten (durch die Besucher).

    Nichts desto, evtl. sind Anmeldungen zu tätigen (Ordnungsbehörden, Rettungskräfte, Absperrungen, etc.). Blätter durch das Taschenlexikon. Da wird dir in vielen Punkten geholfen. Deine Fragen können dann ganz speziell sein.

    Viel Erfolg.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    Vielen Dank schon mal für konstruktive Schubser in die richtige Richtung

    Holen Sie sich einen Sachverständigen dazu. Es geht hier nicht nur um
    die Absperrung eventueller Betriebsbereiche, sondern um den Brandschutz
    usw.. Zudem ist auch maßgeblich, ob bei dieser Veranstaltung nur Mitarbeiter
    oder auch Familienangehörige oder generell Besucher zugelassen sind.
    In diesem Zusammenhang geht es dann auch um die Auslegung
    der Rettungswege im Hinblick auf die Besucherzahlen usw.. Zudem muss
    eine solche Veranstaltung in der Regel auch beim örtlichen Ordnungsamt
    angemeldet werden. Hier können bzw. kommen dann in der Regel entsprechende
    Anforderungen u.a. aus der VStättVO zur Anwendung, die können bis zur BSW/
    Sanitätsdienst durch einen Dienstleister/Feuerwehr/örtliches DRK reichen.

    Zum Thema Sicherheit/Organisation von Firmenfeiern/Veranstaltungen finden
    Sie auch zahlreiche Artikel im Internet.

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/12313

    usw.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

    Einmal editiert, zuletzt von SimonSchmeisser (9. Januar 2017 um 16:37)

  • Hallo,

    folgende Punkte fallen mir ein, die beachtet werden müsse.

    Genehmigungspflichtige Veranstalltung, bei uns ist das bei überr 199 Personen der Fall.
    Muss oft 6 Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden, eventuell mit Plan der Fluchtwege und Einsatzorte des zusätzlichen Personals (z.B.: Wachdienst, Sanitäter usw.)

    Organisation der ersten Hilfe, ausreichend Ersthelfer Vorhanden am besten Mitarbeiter eines Sanitätsdientes bestellen.

    Flucht und Rettungswege, müsse auf die jeweilige Personenzahl ausgelegt sein. Zusätzlich ist zu beachten, das sich die Besucher nicht auskennen, eine Eventuelle Evakuierung des Geländes aber gewährleistet sein soll. Dies könnte man über zusatzliches Sicherheitspersonal erreichen.

    Brandschutzwache der Feuerwehr, ist teilweise auch gefordert.

    Einladung mit Einlasskontrolle oder darf jeder kommen?
    Die ist im Bezug auf dei generelle Sicherheit interessant
    Ich weis nicht was ihr für ein Unternehmen seit, eventuell müsst ihr aufpassen wegen sensieblen Daten oder Gefahrstoffen.


    Klar sind wir Arbeitsschützer und eigendlich für die Mitarbeiter zuständig.
    Besucher werden dabei aber auch mit einbezogen.
    Und wer ausser dir kennt sich in diesem Bereich bei euch noch aus? Ich tippe mal keiner.

    Gruß
    Wolfgang

  • und je nach Erfordernis bestimmte Maschinen oder Bereiche zu sperren oder nur unter Aufsicht betreten zu lassen.

    Ich würde grundsätzlich keinen Besucher ohne Aufsicht durch den Betrieb schlendern lassen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo,

    Brandschutzwache der Feuerwehr, ist teilweise auch gefordert.

    Was so nicht ganz korrekt ist.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010