Ist der BSB gesetzlich vorgeschrieben?

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  • Moin zusammen,

    da ich mit Brandschutz nur insoweit zu tun habe, wie dieser den Arbeitsschutz berührt, stecke ich im Thema Brandschutz nicht wirklich drin.

    Mich interessiert, ob es eine gesetzliche Vorschrift gibt, die explizit einen Brandschutzbeauftragten für ein Unternehmen fordert.

    Vielleicht hab ich wieder mal an den falschen Stellen gesucht, aber gefunden habe ich eher allgemeine Hinweise, dass diese oder jene Institution oder Bauordnung oder oder oder einen BSB fordert.

    Danke für Eure Hilfe

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Hallo,

    in den Muster-Richtlinien (z.B. Industriebau, Verkaufsstätten, Hochhaus etc.)
    findet man den Brandschutzbeauftragten. Zum Beispiel, siehe hier:

    http://www.bauordnungen.de/Muster-Hochhaus-Richtlinie.pdf

    und dann unter 9.3.2

    Auf dieser Grundlage hat er meist auch den Einzug in die jeweiligen
    Sonderbauvorschriften der Länder gefunden. Siehe z.B. Industriebaurichtlinie
    des Bundeslandes Baden-Württemberg und dann unter 5.14.3:
    http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16493/6_4.pdf

    Auszug:

    "5.14.3
    Der Betreiber eines Industriebaus mit einer Summe der Grundflächen der Geschosse aller Brand-
    abschnitte bzw. aller Brandbekämpfungsabschnittsflächen von insgesamt mehr als 5.000 m² hat einen ge-
    eigneten Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Der Brandschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die Einhaltung des genehmigten Brandschutzkonzeptes und der sich daraus ergebenden betrieblichen Brandschutzanforderungen zu überwachen und dem Betreiber
    festgestellte Mängel zu melden. Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind im Einzelnen schriftlich festzulegen.
    Der Name des Brandschutzbeauftragten und jeder Wechsel sind der Brandschutzdienststelle auf Verlangen
    mitzuteilen."

    oder die Verkaufsstättenverordnung Baden-Württemberg:

    http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal…key=#focuspoint

    Auszug:

    § 26 Verantwortliche Personen

    (1) Während der Betriebszeit einer Verkaufsstätte muß der Betreiber oder ein von ihm bestimmter Vertreter ständig anwesend sein.
    (2) Der Betreiber einer Verkaufsstätte hat
    1. einen Brandschutzbeauftragten und
    2. für Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume eine Fläche von insgesamt mehr als 15000 m2 haben, Selbsthilfekräfte für den Brandschutz
    zu bestellen. Die Namen dieser Personen und jeder Wechsel sind der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle auf Verlangen mitzuteilen. Der Betreiber hat für die Ausbildung dieser Personen im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle zu sorgen.
    (3) Der Brandschutzbeauftragte hat für die Einhaltung des § 13 Abs. 5, der §§ 24, 25 Abs. 3, des § 26 Abs. 5 und des § 27 zu sorgen.
    (4) Die erforderliche Anzahl der Selbsthilfekräfte für den Brandschutz ist von der Baurechtsbehörde im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle festzulegen.
    (5) Selbsthilfekräfte für den Brandschutz müssen in erforderlicher Anzahl während der Betriebszeit der Verkaufsstätte anwesend sein."

    Natürlich muss man hierbei immer prüfen, ab wann die jeweilige Rechtsgrundlage
    auch tatsächlich zur Anwendung kommt.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

    2 Mal editiert, zuletzt von SimonSchmeisser (22. Dezember 2016 um 10:56)

  • Hallo,

    daneben gibt es evtl. auch Auflagen der Feuerversicherung(en), die einen BSB fordern. Oder öffentliche Einrichtungen?

    Und so by-the-way: schaden tut es nicht. Ganz im Gegenteil. Es macht Sinn etwas zu haben/nutzen, was man vielleicht nicht unbedingt haben muss. Ein BSB hat im betrieblichen Umfeld eine andere Brille auf, als der Arbeitsschützer. ^^

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    siehe dazu auch:
    http://www.vfdb.de/download/Notwendigkeit12.pdf

    Und so by-the-way: schaden tut es nicht. Ganz im Gegenteil. Es macht Sinn etwas zu haben/nutzen, was man vielleicht nicht unbedingt haben muss. Ein BSB hat im betrieblichen Umfeld eine andere Brille auf, als der Arbeitsschützer. ^^

    Das sieht man auf politischer Ebene (Ministeriumsebene) durchaus anders...

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Danke Euch für Eure schnelle Hilfe.

    Es gibt also kein für alle gleich geltendes Gesetz, sondern muss man die für das Unternehmen je nach Bundesland geltende Rechtslage prüfen, weil sich nur dadurch möglicherweise eine zwingende Erfordernis für einen BSB ergibt.
    In meinen Augen nicht gut, weil sich da für die unwilligen Unternehmen, die nicht mehr tun als sie müssen, Schlupflöcher auftun.
    Gerade vor dem Hintergrund, den Waldmann beschreibt: Ein Arbeitsschützer ist nicht automatisch in vollem Umfang Brandschutzexperte, auch wenn das Politiker (wie Simon Schmeisser es beschreibt) wieder einmal anders sehen.

    Gruß aus dem Norden und schöne Weihnachten

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Hallo,

    Es gibt also kein für alle gleich geltendes Gesetz, sondern muss man die für das Unternehmen je nach Bundesland geltende Rechtslage prüfen, weil sich nur dadurch möglicherweise eine zwingende Erfordernis für einen BSB ergibt.

    Es ist Baurecht und damit ein Landesrecht.
    Wobei dies ja nur eine Möglichkeit ist, die Erforderlichkeit kann
    sich -wie bereits beschrieben- auch durch die Versicherung, Beurteilung
    etc. ergeben.

    In meinen Augen nicht gut, weil sich da für die unwilligen Unternehmen, die nicht mehr tun als sie müssen, Schlupflöcher auftun.

    Kann man so sehen. Es gibt aber auch genug Unternehmen die einen BSB haben,
    dieser aber defacto nur ein "Papiertiger" ist. Zudem ist oder scheint der BSB mittlerweile in
    nahezu jedem BSK als "Maßnahme" aufgeführt zu werden, dies hat eine Untersuchung hinsichtlich
    der Qualität vor ein paar Jahren mal gezeigt. Ich halte das nicht für sinnvoll, es braucht
    nicht immer einen BSB in einem Betrieb.

    Gerade vor dem Hintergrund, den Waldmann beschreibt: Ein Arbeitsschützer ist nicht automatisch in vollem Umfang Brandschutzexperte, auch wenn das Politiker (wie Simon Schmeisser es beschreibt) wieder einmal anders sehen.

    Ist aber halt so, zumindest in BaWü. Die Auswüchse werden nicht gerne gesehen.
    Wobei man mit der BSB-Ausbildung auch nicht wirklich einverstanden ist, davon
    habe ich aber auch schon oft berichtet (siehe Forensuche).

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • In meinen Augen nicht gut, weil sich da für die unwilligen Unternehmen, die nicht mehr tun als sie müssen, Schlupflöcher auftun.

    #ist so
    #fakt

    ist doch beim Arbeitsschutz nichts anders
    Da agieren viele Unternehmen doch auch erst, wenn entweder der lange Arm des Gesetztes kommt oder der lange Arm der BG

    :bremse:

  • Hallo,


    #ist so#fakt

    können Sie diese fachliche Meinung auch begründen?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hi,

    es gibt keine generelle gesetzliche Vorschrift, die einen Brandschutzbeauftragten fordert.

    Es gibt für ausgewählte Bauten im Rahmen der zugehörigen Sonderbauvorschrift die bauordnungsrechtliche Forderung nach einem Brandschutzbeauftragten (aber Achtung, Baurecht ist Länderrecht und nicht jedes Bundesland hat jede Musterbauvorschrift übernommen, hier muss tatsächlich das jeweilige Landesrecht beachtet werden wie Simon Schmeisser ja auch schon geschrieben hat).

    In den Musterbauvorschriften wird der Brandschutzbeauftragte in der Musterbauordnung (bei Bedarf für Sonderbauten), der Hochhausrichtlinie (gültig für Hochhäuser gemäß Musterbauordnung), der Verkaufsstättenverordnung (gültig ab 2000 Quadratmeter Fläche der Verkaufsstätte), der Versammlungsstättenverordnung (wie in der Musterbauordnung, wenn im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Versammlungsstätte ein Brandschutzbeauftragter als erforderlich angesehen wird, also keine feste Vorgabe) und in der Industriebaurichtlinie (ab 5000 Quadratmeter Gebäudefläche) gefordert.
    Nochmals der wichtige Hinweis: Da Baurecht Landesrecht ist, sind in jedem Bundesland Abweichungen von den Musterbauvorschriften möglich.

    Neben dem Bauordnungsrecht kann der Sach- bzw- Feuerversicherer im Rahmen seiner Versicherungsbedingungen einen Brandschutzbeauftragten fordern. Ebenso können Behörden abweichend von den Bauvorschriften den Brandschutzbeauftragten als Auflage erlassen. Ebenso kann als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz festgestellt werden, dass ein Brandschutzbeauftragter im Betrieb erforderlich ist.

    Zusammenfassend gibt es einige wenige Sonderbauvorschriften, die den Brandschutzbeauftragten vorschreiben, und eine Vielzahl anderer Möglichkeiten, die dazu führen können, dass ein Brandschutzbeauftragter für einen Betrieb bzw. ein Objekt erforderlich ist.

    schöne Grüße,

    Markus

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  • Grüß Dich,

    ob es eine gesetzliche Vorschrift gibt, die explizit einen Brandschutzbeauftragten für ein Unternehmen fordert.

    als Ergänzung zu den bisherigen Antworten:
    wenn Du Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz bist (also unter die 4. BImSchV fällst), dann kann die Forderung nach einem BSB im Genehmigungsbescheid stehen; das ist dann rechtlich bindend.
    ... aus meiner Erfahrung: das kann sogar passieren, wenn in der betreffenden (Landes-)Bauordnung nichts von der Forderung nach einem BSB steht ... (verwirrend, aber erlebte Praxis).

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    2 Mal editiert, zuletzt von a.r.ni (23. Dezember 2016 um 01:48)