Der Entwurf zur Neuregelung der Arbeitsstättenverordnung hat am 02. November 2016 der Bundesrat beschlossen.
Nach Zustimmung des Bundestages ist die Neuregelung mit "integrierter Bildschirmarbeitsverordnung" am 02. Dezember 2016 in Kraft treten. Die Anforderungen zur Gestaltung gesunder Bildschirmarbeit sind im Abschnitt 6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen aufgeführt. Es gibt hilfreiche Zielformulierungen. Manches ist konkretisiert worden, vieles ist dem Anwender der Verordnung offen gelassen.
Hier ein Auszug:
"6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze
(1) Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten und zu betreiben, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die Grundsätze der Ergonomie sind auf die Bildschirmarbeitsplätze und die erforderlichen Arbeitsmittel sowie die für die Informationsverarbeitung durch die Beschäftigten
erforderlichen Bildschirmgeräte entsprechend anzuwenden."
Mein Eindruck: Abschnitt 6 Maßnahmen zur Gestaltung der Bildschirmarbeit - des Entwurfs der Arbeitsstättenverordnung vom 02.11.16 - enthält immerhin eine Aussage zum Ziel des ganzen, nämlich die beispielsweise auch die Grundsätze der Ergonomie für Bildschirmarbeit anzuwenden.
Erkenntnisse über menschengerechte Gestaltungsnotwendigkeiten sollten auch genutzt werden. Alle aktiven Sifa müssen demnächst ihre Folien zur rechtlichen Grundlage für Computerarbeit neu machen...