Hallo,
ich habe mal eine Frage zu den Betrieblichen Ersthelfern:
Es müssen gemäß der DGUV eine bestimmte Anzahl Ersthelfer ausgebildet werden, abhängig von der Mitarbeiterahl. Mindestens 10% der Mitarbeiter.
Das ist klar und unstrittig.
ABER: Wir sind hier ein Unternehmen mit 2 Standorten und 4 Tochterunternehmen. Die Mitarbeiter sind also bei einem der 4 Unternehmen angestellt, die nach Außen hin unter einer "Mutter" auftreten.
Müssen jetzt die Ersthelfer bei der Bestellung auf die 4 Unternehmen aufgeteilt werden oder reicht es, die Ersthelfer unter der "Mutter" zubestellen?
Sichergestellt ist,dass in jedem Bereich, egal bei welcher "Tochter" die Mitarbeiter angestellt sind, genug Ersthelfer vorhanden sind.
Die Mitarbeiter arbeiten auch räumlich teilweise zusammen.
Wenn jetzt also eine Kontrolle käme, ob genug Ersthelfer bestellt/vorhanden sind, würde die Behörde nicht verlangen, dass z.B. in einerm Arbeitsbereich, in dem jeweils 5 Leute zweier "Töchter" arbeiten 2 Ersthelfer notwendig sind, für jede "Tochter" einer?
Oder, wenn in einer großen Halle 4 Ersthelfer einer "Tochter" vorhanden sind, und die locker die 2 Mitarbeiter (einer anderen "Tochter" ) in einer anderen, direkt anschließenden Halle mitversorgen können, für die 2 Mitarbeiter extra ein Ersthelfer der richtigen "Tochter" gefunden werden muss.
Unabhängig davon, dass es sinnvoll ist, viele Ersthelfer zu haben.
Meiner Meinung nach, kommt es doch darauf an, das jederzeit genug Ersthelfer an jedem Standort vorhanden sind (also auch bei Urlaub, Krankheit usw.) egal woher die kommen.
Unserer Geschäftsleitung ist aber der Meinung, wir müssten jeden Ersthelfer für die richtigte "Tochter" bestellen, also für die Tochter bei der er angestellt ist.
Was meint Ihr?
Gruß
Ralf