Arbeitskleidung - PSA

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  • Moin,

    wir sind bei uns relativ spendabel, was den Bereich Arbeitskleidung angeht. Zum Beispiel bekommen unsere Kollegen des technischen Gebäudemanagements auch Jacken und Hosen, die natürlich auch gegen Witterungseinflüsse schützen sollen, aber keine PSA im eigentlichen Sinne sind. Wie handhabt Ihr das, wenn Kollegen in einen anderen Arbeitsbereich wechseln oder den Betrieb verlassen? Wird dann die Arbeitskleidung zurückgegeben und anderen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt oder sagt Ihr aus hygienischen Gründen, dass die Arbeitskleidung immer nur einer Person zugeordnet ist. Bei Gegenständen wie Schuhen, Thermosocken etc. ist es für mich unstrittig, dass ich von niemandem solche Dinge übernehmen möchte. Bei Hosen tendiere ich auch dazu, keine Arbeitskleidung Beschäftigten zur übergeben, die schon einmal den Genitalbereich eines Kollegen umhüllt hat.

    Aber bei Jacken, die ja nicht auf der blanken Haut getragen werden, sehe ich eigentlich keinen Hinderungsgrund, diese nach einer Reinigung anderen Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Wie ist das bei Euch geregelt?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo,

    bei uns läuft das alles über Mietbekleidung.....

    Die wird vom Vermieter gereinigt und bei Bedarf repariert oder ausgetauscht.

    Jepp, läuft bei uns auch so. Die Arbeitskleidung von ausscheidenden Mitarbeitern wird dann wieder zurück gegeben.

    VG
    Frank

    Industriemeister Fachrichtung Metall 2009

    Fachkraft für Arbeitssicherheit BGRCI / BGHW / BG Verkehr / BG N
    Arbeitsschutzmanagement Bauftragter DIN EN ISO 45001

    Arbeitsschutzmanagement Auditor

    Gutachter/Sachverständiger Fachbereiche Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz

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  • Guten Morgen Frank,

    genauso, wie Du es beschrieben hast. Jacken können weitergegeben werden (je nach Alter und Zustand). Alles andere behält der wechselnde MA.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hier gibt es keine Weitergabe, da die Mitarbeiter sofern Kleidung/PSA erforderlich ist nur Geld für den Kauf, nicht aber die Artikel selbst erhalten. Da kann der Mitarbeiter auch höherwertige Kleidung/PSA kaufen. Bei der Weitergabe würde man dem ausscheidenden Mitarbeiter den evtl. von ihm selbst gezahlten Mehrpreis wegnehmen, was natürlich nicht geht.

    Wegen der Branche Zeitarbeit bekommen ohnehin längst nicht alle Mitarbeiter Kleidung/PSA, weil es oft bei den Entleihern hauseigene Regelungen wie z. B. Mietkleidung oder einheitliche Kleidung entsprechend der CI des Unternehmens gibt.

    Die in der Branche wichtige Flexibilität macht eine Weitergabe daher unmöglich.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.