Hi all, insbesondere die, die ambulante Pflegedienste betreuen,
so ne ambulante Schwester nutzt ja in aller Regel die Elektorgeräte, die sich im Bewohner-Haushalt befinden. Das ist auch häufig der Wunsch der Bewohner, für die Kundenzufriedenheit notwendig.
Kann man hier bei realistischer Betrachtungsweise die DGUV V3 anwenden? Was denkt ihr dazu.
TIA
Hardy