Ich wollte gerade ein paar schilder für eine neue notausgangstüre bestellen. aber normal gibt es wohl nicht mehr...
wie kennzeichne ich denn jetzt die notausgänge ???? (_)?
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Neues Benutzerkonto erstellenIch wollte gerade ein paar schilder für eine neue notausgangstüre bestellen. aber normal gibt es wohl nicht mehr...
wie kennzeichne ich denn jetzt die notausgänge ???? (_)?
Mahlzeit,
wenn ihr einen vorhandenen Flucht- und Rettungsplan habt, wie im Plan angegeben. Dann müßt ihr den nicht ändern.
Es gibt diverse Schilderhersteller, die vertreiben Schilder nach ISO, nach GUV oder nach "Praxis".
Ein wenig zum einlesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Fluchtweg
"Wie kennzeichne ich Notausgänge?" - Mit nem entsprechenden Schild.
Kommt drauf an, was bei euch im Betrieb gilt.
Die "herkömmliche" Kennzeichnung nach BGV A8 (klar erkennbar an den "eckigen" Füßen der Flüchtenden Piktogramme)
Die "neue" Kennzeichnung nach ASR A1.3 (klar erkennbar an den "runden" Füßen der Flüchtenden Piktogramme)
Beide gültig (wenn du es in der Gefährdungsbeurteilung entsprechend festlegst), jedoch sollte eine Vermischung nicht stattfinden.
Also nicht eckige und runde Füße wild mischen.
Und natürlich muss es dann dem aktuellen Flucht und Rettungswegeplan entsprechen....
Mike
Hallo,
Ich wollte gerade ein paar schilder für eine neue notausgangstüre bestellen. aber normal gibt es wohl nicht mehr...
wie kennzeichne ich denn jetzt die notausgänge ???? (_)?
Unglaublich...
Siehe u.a. hier:
http://www.baua.de/nn_56926/de/Th…df/ASR-A1-3.pdf
Gruß
Simon Schmeisser
[...]
Die "herkömmliche" Kennzeichnung nach BGV A8 (klar erkennbar an den "eckigen" Füßen der Flüchtenden Piktogramme)
Die "neue" Kennzeichnung nach ASR A1.3 (klar erkennbar an den "runden" Füßen der Flüchtenden Piktogramme)Beide gültig (wenn du es in der Gefährdungsbeurteilung entsprechend festlegst), [...]
Leider nein, da die BG entsprechend dem §15 SGB VII nur Rechtsverordnungen erlassen dürfen, wenn diese von staatlicher Seite aus nicht geregelt wird. Somit ist die ASR A1.3 maßgebend.
[...]
jedoch sollte eine Vermischung nicht stattfinden.Also nicht eckige und runde Füße wild mischen.
[...]
Also ich denke, dass ist irrelevant. Den Unterschied sieht man nur als Profi und solange der zweck erkennbar ist wird dich deswegen kein Staatsanwalt vor ein Gericht ziehen. Irgendwo sollte man als Sifa auch die Kirche im Dorf lassen.
Gruß
Stephan
Leider nein, da die BG entsprechend dem §15 SGB VII nur Rechtsverordnungen erlassen dürfen, wenn diese von staatlicher Seite aus nicht geregelt wird. Somit ist die ASR A1.3 maßgebend.
Das sehe ich ein bisschen anders... (also dass die ASR A1.3 grundsätzlich gilt)
Wie komme ich dazu:
In jeder ASR steht das hier drin
Diese ASR xx.xx konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung,muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutzfür die Beschäftigten erreichen
Eine "andere Lösung" kann auch das Beibehalten der BGV A8 sein, wenn sich keine Verringerung des Sicherheitspotentials ergibt.. Musst es halt beurteilen; und da ist das Wort "Gefährdungsbeurteilung" wieder.
Ich habe einige Kunden, die ihre Wege komplett nach BGV A8 gekennzeichnet haben. Die haben in den GB jeweils drinstehen, dass es keinen "Mehrwert" bzw. keine "Erhöhrung des Sicherheitspotentials" ergibt wenn man die Kennzeichnung austauscht.
Und ich geb dir Recht; Kein Staatsanwalt wird dir wegen der Vermischung einen Strick drehen. Ich bezweifle, dass die bei einem Unfall o.ä. überhaupt den Unterschied erkennen würden.
Vielleicht noch eins dazu; http://www.baua.de/de/Themen-von-…icationFile&v=3
Aber damit solls gut sein; das Thema ASR A1.3 vs. BGV A8 wurde in einem anderen Thread schon übelst durchgekaut.
Mike
Der Vorteil der neuen Symbole ist der höhere Weißanteil, wodurch bei schlechter Sicht die Erkennbarkeit höher sein soll, weil mehr Fläche nachleuchtet. Aaaaaabeeeeer... Ich halte das für nicht wirklich praxisgerecht, denn im Falle einer beginnenden Verrauchung sehe ich die stets oben angebrachten Schilder überhaupt nicht.
Ich kann jetzt nicht sagen, wo ich es gelesen habe (Baua? Haufe?), aber in einer rechtlichen Betrachtung hieß es dort, daß die Weiternutzung der älteren Symbole nur bis zu einer Änderung oder Ergänzung zulässig sei. Ich selber stehe auf dem Standpunkt, daß jeder, der die neuen Symbole versteht auch die alten begreift und umgekehrt. Ein Mischen mag in der Praxis kaum eine größere Auswirkung haben, richtig ist die Beschilderung damit aber nicht.
Ich bin eher Pragmatiker als Paragraphenreiter, weshalb ich mir eine Überarbeitung der ASR wünschen würde: So wie in Hotels und Flugzeugen wünsche ich mir eine generelle Kennzeichnung der Fluchtwege in Höhe der Fußleisten. Selbst in stark verrauchten Gebäuden hat man kriechend gute Chancen, sich noch in Sicherheit bringen zu können. Allerdings nur wenn man ortskundig ist oder geeignete Informationen über die Fluchtwege findet. Die Beschilderung der Fluchtwege oben im Rauch nützt einem schlicht überhaupt nichts, eine Kennzeichnung der Fluchtwege z. B. durch Pfeile auf den Fußleisten hilft dagegen schon.
Nur so als Anregung: Solche Pfeile kann man auch ohne eine ASR oder BGV anbringen.
Gruß Michael
Der Vorteil der neuen Symbole ist der höhere Weißanteil, wodurch bei schlechter Sicht die Erkennbarkeit höher sein soll, weil mehr Fläche nachleuchtet. Aaaaaabeeeeer... Ich halte das für nicht wirklich praxisgerecht, denn im Falle einer beginnenden Verrauchung sehe ich die stets oben angebrachten Schilder überhaupt nicht.
Ich kann jetzt nicht sagen, wo ich es gelesen habe (Baua? Haufe?), aber in einer rechtlichen Betrachtung hieß es dort, daß die Weiternutzung der älteren Symbole nur bis zu einer Änderung oder Ergänzung zulässig sei. Ich selber stehe auf dem Standpunkt, daß jeder, der die neuen Symbole versteht auch die alten begreift und umgekehrt. Ein Mischen mag in der Praxis kaum eine größere Auswirkung haben, richtig ist die Beschilderung damit aber nicht.
Dieses Thema haben wir schon ausführlich diskutiert, auch im
Hinblick auf Mischkennzeichnung. Entsprechende Schreiben, u.a.
DIN-Normenausschuss zu diesem Thema, kann man dazu finden.
Ich bin eher Pragmatiker als Paragraphenreiter, weshalb ich mir eine Überarbeitung der ASR wünschen würde: So wie in Hotels und Flugzeugen wünsche ich mir eine generelle Kennzeichnung der Fluchtwege in Höhe der Fußleisten. Selbst in stark verrauchten Gebäuden hat man kriechend gute Chancen, sich noch in Sicherheit bringen zu können. Allerdings nur wenn man ortskundig ist oder geeignete Informationen über die Fluchtwege findet. Die Beschilderung der Fluchtwege oben im Rauch nützt einem schlicht überhaupt nichts, eine Kennzeichnung der Fluchtwege z. B. durch Pfeile auf den Fußleisten hilft dagegen schon.
Sicherlich, wobei sich hier auch wieder die Sinnhaftigkeit stellt. Bei
Industriebauten bzw. generell Gebäuden mit hohen Decken kannt dies
durchaus Sinn machen, ansonsten eher weniger.
Gruß
Simon Schmeisser
Ich bin eher Pragmatiker als Paragraphenreiter, weshalb ich mir eine Überarbeitung der ASR wünschen würde: So wie in Hotels und Flugzeugen wünsche ich mir eine generelle Kennzeichnung der Fluchtwege in Höhe der Fußleisten. Selbst in stark verrauchten Gebäuden hat man kriechend gute Chancen, sich noch in Sicherheit bringen zu können. Allerdings nur wenn man ortskundig ist oder geeignete Informationen über die Fluchtwege findet. Die Beschilderung der Fluchtwege oben im Rauch nützt einem schlicht überhaupt nichts, eine Kennzeichnung der Fluchtwege z. B. durch Pfeile auf den Fußleisten hilft dagegen schon.
Nur so als Anregung: Solche Pfeile kann man auch ohne eine ASR oder BGV anbringen.
Gruß Michael
Ich sehe das ganz ähnlich. Auf einem der BSB Seminare habe ich dies mal hinterfragt. Dabei habe ich gelernt, dass auch beim Bauen der Stand der Technik gilt. Somit ist Dein Wunsch eigentlich gar kein Wunsch sondern SdT. Das hat sich anscheinend bei Architekten und Bauingenieuren nur noch nicht so ganz rumgesprochen.
Hallo,
Ich sehe das ganz ähnlich. Auf einem der BSB Seminare habe ich dies mal hinterfragt. Dabei habe ich gelernt, dass auch beim Bauen der Stand der Technik gilt. Somit ist Dein Wunsch eigentlich gar kein Wunsch sondern SdT. Das hat sich anscheinend bei Architekten und Bauingenieuren nur noch nicht so ganz rumgesprochen.
Das ist kein Stand der Technik.
Gruß
Simon Schmeisser
und nochmal ich:
Ich handhabe das so bzw. meine Kunden
Sicherheitsbeschilderung vollständig: Gefährdungsbeurteilung Beibehaltung BGV A8
Unvollständig (ja, das gibts noch): ergänzen entsprechend bestehenden Schildern oder den neuen (je nach Aufwand) + GB
Neubau/Neubeschilderung: Kennzeichnung nach ASR A1.3
Ich denke das ist pragmatisch.
Mike