Hallo zusammen
Die schriftliche Beauftragung von Flurförderzeugführern/innen soll in unserem Betrieb "umgestalltet werden".
Mit den Grundvoraussetzungen ist alles klar, es geht um die Fahrzeruge. Diese sollen in Gruppen aufgeteilt werden, wie z.B. Schubmaststapler, Kommissionierstapler,
Frontstapler, 4-Wege Stapler.
Eine Beauftragung soll die jeweilige Gruppe einschließen, zudem soll hiermit sichergestellt sein das der Mitarbeiter an allen FFZ`s für diesen Bereich eingewiesen worden ist.
Mein Problem hierbei ist das wir z.B. von den Kommissionierstaplern 6 verschiedene Modelle haben, die unterschiedlich in der Bedienung sind.
Ein neuer Mitarbeiter würde zu den laufenden Unterweisungen auch diese sofort machen müssen. Des Weiteren werden die Mitarbeiter sehr oft in andere Bereiche verliehen, zuvor war es so das der entleihende Vorarbeiter sich vergewissern mußte ob eine Beauftragung / Einweisung vorliegt - zukünftig soll es so sein das davon ausgegangen werden kann das die Einweisung erfolgt ist.
Wie seht ihr dieses von der Rechtssicherheit aus und wie müßte dieses entsprechend formoliert werden.
Vielen Dank im voraus.
Gruß
MST