ANZEIGE
ANZEIGE
  • ANZEIGE
  • Hallo,

    hilft dir die ASR A1.8 (Verkehrswege) weiter? Dort ist schon recht viel erklärt und gezeigt.

    Wenn es dann Streitereien zu den Breiten der Farbe geben sollte, würde ich sagen, Farbe ist tabu und gemessen wird links und rechts davon. Damit wäre das eindeutig.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Da eine Markierung von Wegen m.W. nirgendwo definiert ist, definiere ich einfach selbst, ob meine Markierung innerhalb oder außerhalb des Weges liegt...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo zusammen,

    vielleicht hilft dies:

    Eine Markierung dient im Allgemeinen der Begrenzung einer bestimmten Fläche im Sinne: „Bis hierher und nicht weiter!“ Dabei kann die Markierung 2- oder 3dimensional ausgeführt sein.

    Eine 3dimensionale Markierung ist z.B. der Randstein einer Straße oder eine den Weg entlang führende Mauer. Wohl niemand käme auf den Gedanken, die Deckfläche des Randsteines, die meist in den Gehweg übergeht, oder die Deckfläche einer Mauer als Teil der Straße/des Weges zu betrachten. Die Straße bzw. der Weg endet dort, wo der Randstein bzw. die Mauer beginnt.

    Übertragen auf die 2dimensionale Markierung (z.B. gelber Randstreifen) bedeutet dies, dass die Breite des Weges dort endet, wo die Markierung beginnt. Die Markierung darf somit nicht befahren bzw. betreten werden.

    Und nun einen guten Start ins neue Jahr
    Maurus

  • ANZEIGE