Praktikumsarbeit Flucht- und Rettungswegeplan für Neubau Halle

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  • Ich bin grad am Schreiben meiner Praktikumsarbeit und steh ein bißchen auf dem Schlauch...
    Meine Firma plant eine neue Fertigungshalle zu bauen. Hierfür soll ich ein Flucht-und Rettungswegeplan erarbeiten, inkl. der Anordnung der Maschinen, Lagerflächen, Fahrwege.

    An sich kein Problem.
    Ich habe nur Problem mit der Beurteilung. Ich habe in der Analyse mir die ArbStättV und ASR vorgenommen und die Punkte und vorgaben in einer Tabelle zusammengefasst.
    Aber mit der Beurteilung habe ich Probleme. Ich kann doch keine Risiken usw. hier aufzeigen. Oder kommt hier die Zusammenfassung der einzelnen Vorgaben der ASR hin? Sprich Berechnung der Breiten, Anzahl Feuerlöscher etc.

    Vielleicht kann mir ja einer so schnell wie möglich antworten, da mir die Zeit weg läuft...
    Vielen Dank schon mal.

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  • Moin SiCr,

    wenn es wirklich "nur" um die Erstellung eines Flucht- und Rettungswegeplanes geht, hätte ich genau so angefangen wie Du. (Vorgaben aus der ArbStättV und den ASR ermitteln und im Plan berücksichtigen)

    Aber in den einzuhaltenden ASR steckt auch ein Stück Gefährdungsbeurteilung - schau Dir mal die ASR A1.3 Kap. 4, Abs. 4 und die ASR A2.2 Kap. 5 Satz 5.2.3 an. Ich hatte hier vor Kurzem eine Frage gestellt, und schnell kompetente Antwort bekommen, die in Deine Richtung ging.

    Bei mir war es nur die kleine Frage: Muss ich unbedingt die Standorte aller Feuerlöscher mit Piktogrammen kennzeichnen oder geht das auch anders?

    Bei Dir könnte ich mir vorstellen, dass man auch überlegt, ob die nach Vorschrift vorzuhaltenden Löschmittel in der Praxis für einen wirksamen Einsatz auch ausreichen. (Z. B. könnten die Feuerlöscher samt Kennzeichnungspiktogrammen verdeckt durch große Maschinen sein und die in der Halle angebrachten Richtungspfeile könnten eher verwirren als helfen, sodass die Anordnung zusätzlicher Löscher sinnvoller wäre)

    Die Dokumentation dessen was man warum und wie macht - oder auch nicht - wäre für mich eine Gefährdungsbeurteilung.

    Nur mal so ein paar Gedanken, mit denen Du hoffentlich etwas anfangen kannst.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Moin,

    vielleicht noch ein Ansatz aus der Praxis:

    Wir haben eine recht neue Betriebsstätte mit allem was dazugehört. Die Planungen erfolgten am Tisch, alles ist (was gefordert wird) vorhanden.
    Jetzt, die Hallen sind mit Leben gefüllt, gibt es plötzlich blinde Bereiche. Das sind Stellen, da kann ich hübsche grüne Schilder erahnen. Die sind da, doch aus verschiedenen Positionen einfach nicht erkennbar. Bei den Mitarbeiten achtet keiner darauf. Warum auch, alle Wege sind ja bekannt.
    Heißt aber auch: Beschilderung ergänzen. Im einfachsten Falle durch lang nachleuchtende Aufkleber zusätzlich direkt unter der Hallendecke, damit man seinen Weg wieder findet.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Heißt aber auch: Beschilderung ergänzen. Im einfachsten Falle durch lang nachleuchtende Aufkleber zusätzlich direkt unter der Hallendecke, damit man seinen Weg wieder findet.

    falls möglich, es gibt auch langnachleuchtende Bodenmarkierungen.

    Mfg

    FS

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  • Hi,

    danke, kenne ich. Mein Lieblingshersteller ist die Fa. ev...ow. Die Dinger kleben sehr gut und leuchten eine sehr lange Zeit nach.

    Offiziell werde ich nächste Woche eine Begehung machen, das dann feststellen und die Aufkleber als Maßnahme nehmen.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Beschilderung ergänzen. Im einfachsten Falle durch lang nachleuchtende Aufkleber zusätzlich direkt unter der Hallendecke, damit man seinen Weg wieder findet.

    Schaffst Du damit nicht eine neue Gefährdung @Waldmann ??? ...während die Mitarbeiter mit dem Blick zur Decke laufen, könnten sie irgendwo dagegen rennen oder drüber stolpern. ;)

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Schaffst Du damit nicht eine neue Gefährdung @Waldmann ??? ...während die Mitarbeiter mit dem Blick zur Decke laufen, könnten sie irgendwo dagegen rennen oder drüber stolpern. ;)

    ... und wir neigen zu bodennaher Kennzeichnung, weil Brandrauche gerne nach oben wandern und ziemlich dunkel machen :)

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Schaffst Du damit nicht eine neue Gefährdung @Waldmann ??? ...während die Mitarbeiter mit dem Blick zur Decke laufen, könnten sie irgendwo dagegen rennen oder drüber stolpern. ;)

    Nein.

    Die Gefährdung habe ja nur ich: Neuling. Alle anderen kennen die Wege ja, keinem ist es aufgefallen. Betriebsblind?

    Auch egal, Fremde sehen es wahrscheinlich genauso wie ich, eben gar nicht. Ergo, es müssen ein paar Schilder als Ergänzung her.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Auf Plänen kann man vieles schön darstellen, ob dies dann in der Praxis so gehandhabt wird und funktioniert, ist nicht immer sicher. Sofern Deine Vorgaben die ASR usw. einhalten kannst Du über die Vermutungswirkung davon ausgehen, dass die Rechtsvorgaben eingehalten werden und somit keine weiteren Aktionen von Dir erforderlich sind. Wie aber bereits geschrieben, könnte dann im Praxiseinsatz festgestellt werden, dass doch der ein oder andere Verbesserungsbedarf besteht. Ich würde in eine solche Planung auch immer ein paar Gedanken zu Veränderungen oder Erweiterungen anstellen. Oft wird ein Bereich ja schon umgestellt, bevor er richtig fertig ist. Es ist auch oft so, dass im Plan z.B. die Lagerbereiche schön abgetrennt sind, in der Praxis dann für den besseren Arbeitsfortschritt ein Lager plötzlich direkt neben der Maschine eingerichtet wird. Manchmal wird man auch von einzelnen Vorgaben der ASR abweichen, muss dann aber darstellen, wie man trotzdem das Schutzziel erreicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.