Hallo,
kürzlich kam die Frage auf, inwieweit auch z. B. Wand- und Deckenleuchten einer Prüfpflicht gem. DGUV V3 unterliegen. Meiner Ansicht nach handelt es sich hierbei um ein elektrisches Betriebsmittel i. S. der Vorschrift.
Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände,die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie(z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzenund Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen(z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.
Wie läuft das bei euch? Soll der Elektriker jetzt jede Leuchte prüfen oder kann das ggf. auch über das Netz erfolgen?
Grüße