mal wieder DGUV V3...

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  • Hallo,

    kürzlich kam die Frage auf, inwieweit auch z. B. Wand- und Deckenleuchten einer Prüfpflicht gem. DGUV V3 unterliegen. Meiner Ansicht nach handelt es sich hierbei um ein elektrisches Betriebsmittel i. S. der Vorschrift.

    Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände,die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie(z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzenund Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen(z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.

    Wie läuft das bei euch? Soll der Elektriker jetzt jede Leuchte prüfen oder kann das ggf. auch über das Netz erfolgen?

    Grüße

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  • Hallo,

    ich würde bei dem Beispiel, sehr wenig machen.

    Erstmal sind die Dinger nicht ortsveränderlich, sondern gehören für mich zum Gebäude (keine mind. jährliche Prüfung). Dabei würde ich sie, genau wie diverse andere Festinstallationen betrachten.
    Also: Korrekter Anschluss bei der Installation ok? Prüfwerte bei der Installation ok? Eine Nachprüfung dann im Rahmen der ortsfesten Elektroanlagen mit Sichtprüfung und Messung. Im Abstand von 4 Jahren.
    Findige Handwerker haben so etwas früher als E-Check verkauft. Korrekterweise würde die VDE nach jeder Instandsetzung (Leuchtmittelwechsel?) greifen.

    Hand aufs Herz: Wer macht das bei festinstallierten Leuchten?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    Leuchten gehören definitiv zur stationären elektrischen Anlage und werden in der Praxis so geprüft (DGUV V 3 und DIN VDE 0105-100). Es ist laut DIN VDE nicht erforderlich jede einzelne Leuchtebzu prüfen. Es werden Stromkreise geprüft. Es gibt jedoch unterschiedliche Grenzwerte, insbesondere bei der Messung des Isolationswiderstandes, je nachdem ob Leuchten in dem betreffenden Stromkreis angeschlossen sind oder nicht.

    Gruß, Ansbert

  • Hallo Ansbert,

    gehen wir mal davon aus, dass die Leuchten fachmännisch installiert worden sind, ist eine regelm. Prüfung (im Abstand von 4 Jahren) über die elektrische Anlage möglich? In welchen Abständen muss die überhaupt geprüft werden?

    Grüße

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  • @ blacksock: min. 48 Monate gemäß DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100

    Da habe ich mich etwas unklar ausgedrückt, ich meinte in welchen Abständen die Haushaltselektrik geprüft werden muss. Ich hatte da mal was von 3 Jahren gehört, bin mir aber nicht mehr sicher.

  • Da habe ich mich etwas unklar ausgedrückt, ich meinte in welchen Abständen die Haushaltselektrik geprüft werden muss. Ich hatte da mal was von 3 Jahren gehört, bin mir aber nicht mehr sicher.

    Was verstehst Du unter Haushaltselektrik? Sofern Du die installierten Lampenkörper, Steckdosen, FI-Schalter etc. meinst, hat Dir ja Ansbert ja schon geantwortet. Auch für die FI-Schalter gibt es gesonderte Prüfanforderungen und -fristen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Da habe ich mich etwas unklar ausgedrückt, ich meinte in welchen Abständen die Haushaltselektrik geprüft werden muss. Ich hatte da mal was von 3 Jahren gehört, bin mir aber nicht mehr sicher.

    Die Haushaltselektrik ist dann prüfpflichtig, wenn es sich um gewerbliche Vermietung handelt. Bei den Prüffristen bin ich mir nicht ganz sicher ... es sind höchstens 10 Jahre ... bei 48 Monaten liegt man aber auch nicht verkehrt. Elektroanlagen in Wohnugen aus Privatvermietung sind meines Wissens nicht prüfpflichtig, weil die DGUV Vorschrift 3 hier nicht greift.

    Gruß, Ansbert

    Einmal editiert, zuletzt von Ansbert (18. Oktober 2016 um 12:50)

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  • Vielleicht hilft Dir das weiter:
    Dass man sich in derWohnungswirtschaft mit dem Thema „Prüfpflicht fürelektrische Anlagen“ aber schon befasst, macht eineVeröffentlichung in der VerbandsInfo Nr. 7-8/2002 des Verbandsder Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen deutlich. Dort wird einePrüfung der ortsfesten Anlagen beim Mieterwechsel oder beiReparatur- und Modernisierungsmaßnahmen empfohlen. In Anlehnungan die Europäische Spezifikation ES 59009 wurde einePrüfintervalle von 10 Jahren erwähnt. Nach Ansicht desInstituts für Bauforschung e.V. in dessen Gutachten „Kostender Überwachungspflichten“ sollen die Empfehlungen der ES59009 mit Prüfungen nach 5 bis 10 Jahren je nach Anlagenalterpraktikabler als eine einfache Übertragung der Vorschriften ausdem gewerblichen Bereich sein.

    Quelle: IKV Erwin Ruff 1/2009 (Originalaufsatz erschienen in DWW Hefte 12/2006 und 1,2/2007)

    Mfg

    FS