Dezentrale Arbeitsmedizinische Vorsorge

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  • Moin zusammen,

    ich bitte um Eure Erfahrungen, solltet Ihr die folgende Situation kennen.

    Es muss ein Unternehmen betreut werden, dessen Mitarbeiter deutschlandweit zu Hause sind und von dort aus deutschlandweit auf Montage fahren.
    Es gibt, von einem Firmensitz abgesehen, keine festen Niederlassungen, die die Mitarbeiter auf kurzem Wege erreichen können.
    Somit fällt ein Betriebsmediziner (oder mehrere) "vor Ort" aus. Bleiben also nur die überregionalen Anbieter, denn ein eigener Betriebsarzt wäre ständig auf Achse und nicht ganzjährig ausgelastet - oder habe ich da andere Möglichkeiten übersehen?

    Danke im Voraus für Eure Antworten

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Das ist natürlich eine schwierige Konstellation. Der einfachste Weg wäre hier aus meiner Sicht:

    - mit Hilfe der großen Suchmaschine Arbeitsmediziner im Wohnbereich der Mitarbeiter suchen
    - dort anrufen und nachfragen, ob die Möglichkeit der notwendigen Vorsorge dort besteht
    - sofern ja, die Mitarbeiter dann entsprechend terminieren und hinschicken

    Da die Vorsorge nicht zur Grundbetreuung zählt, kann das auch ein anderer Arzt (FA für Arbeitsmedizin!!!) durchführen

    Wenn man natürlich weiß, wohin der Mitarbeiter auf Montage fährt, kann man natürlich auch versuchen, am Montageort einen Betriebsmediziner zu finden, welcher das Ganze gegen Rechnung macht.

    Notfalls kann man sich auch bei der Berufsgenossenschaft erkundigen, ob diese einen konstruktiven Vorschlag hat. Dafür erhält diese ja auch Geld. :saint:

    Das kannste schon so machen.... aber dann isses halt Kacke. :D

  • Also ich würde Vorschlagen einen Vertrag mit einem der großen Anbieter in Sachen ArbMedVorsorge abzuschließen. Hier kommen mir ias AG, BAD oder so in den Sinn.,
    Diese haben Deutschlandweit Niederlassungen und bestimmt finden jeder MA ein Zentrum in seiner Nähe.

    Das läuft relativ gut- machen wir auch so- über einen Rahmenvertrag.

    Durch den Rahmenvertrag kann auch die Grundbetreuung usw alles "mitgekauft" werden.

  • Wie werden denn die Tätigkeiten/Aufgaben der Mitarbeiter koordiniert? Alles nur über Fernmedien oder gibt es regionale Treffen/Besprechungen? Wie werden denn die Mitarbeiter unterwiesen und ihre Arbeitsplätze beurteilt?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    und Danke für Eure Antworten.

    @ AxelS: Die Koordination/Disposition erfolgt tatsächlich nur über die Fernmedien.
    Da unsere Baustellenbesatzungen bedarfsweise flexibel zusammengestellt werden sind regionale Treffen auch nicht realisierbar.
    Die Unterweisungen erfolgen im Schneeballsystem "von oben nach unten", beginnend bei den Bauleitern, die zentral im Firmensitz unterwiesen werden.
    Die Beurteilung der Arbeitsplätze erfolgt in Zusammenarbeit mit den Führungskräften vor Ort, wobei wir hier in der glücklichen Lage sind das Rad nicht
    jedes Mal neu erfinden zu müssen.

    Bezüglich unserer arbeitsmedizinischen Betreuung sind wir wohl derzeit etwas verwöhnt, denn wir gehören der BGBau mit ihrem ASD an - und die haben noch, aber immer weniger werdend, Untersuchungsmobile im Einsatz. Es steht zu befürchten, dass die auf mittlere Sicht eingespart werden, was uns richtig weh tut.
    Wir ziehen jedes Jahr im Winter viele unserer Mitarbeiter aus ganz Deutschland zu Wartungsarbeiten an unseren Maschinen in unserer Werkstatt zusammen - und da steht dann auch - bisher noch - der Untersuchungsbus.
    Wenn der wegfällt wird es schwierig.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Wir ziehen jedes Jahr im Winter viele unserer Mitarbeiter aus ganz Deutschland zu Wartungsarbeiten an unseren Maschinen in unserer Werkstatt zusammen - und da steht dann auch - bisher noch - der Untersuchungsbus.

    Siehe da, schon benötigst Du nur einen Dienstleister der dies ähnlich übernimmt. Also eben Anbieter in der Region der Werkstatt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich kann mich da nur den Vorschreibern anschließen. Es ist empfehlenswert einen der großen Anbieter zu nehmen. Da Du ja über die Gefährdungsbeureilungen die jeweiligen Themen, die Untersucht werden müssen kennst, kannst du Dir Angebote einholen. Es besteht bei den großen Anbietern die möglichkeit die Mitarbieter zu Untersuchungsterminen in die Filialen hinzuschicken oder an festen Terminen an einem Standort die BA's einzuladen.

    Hausärzte, die nebenberuflich als BA fungieren empfehle ich nicht. Die Termine sind während der normalen Sprechzeit und beinhalten i. d. R. lange Wartezeiten, da die normalen Sprechzeiten parallel weiterlaufen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo zusammen,

    ich habe sehr gute Erfahrungen mit Fa. Streit aus Bensheim gemacht.

    Die haben Niederlassungen im gesamten Bundesgebiet und sie bringen bei Bedarf ein Untersuchungsmobiel mit.

    Gruß ASM10

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  • Da Du ja über die Gefährdungsbeureilungen die jeweiligen Themen, die Untersucht werden müssen kennst, kannst du Dir Angebote einholen. Es besteht bei den großen Anbietern die möglichkeit die Mitarbieter zu Untersuchungsterminen in die Filialen hinzuschicken oder an festen Terminen an einem Standort die BA's einzuladen.

    Man kann es gar nicht oft genug wiederholen: Es geht nicht mehr um Untersuchungen, sondern um Vorsorge. Eine Vorsorge kann auch ausschließlich aus einer ärztlichen Beratung bestehen. Den Umfang der Vorsorge sollte der Arztindividuell festlegen (im Dialog mit dem Patienten), nicht der Betrieb oder die SiFa. Dies ist im übrigen auch gar nicht zulässig, da Ärzte bei der Ausübung Ihrer Fachkunde berufsrechtlich keine Weisungen von Nicht-Ärzten annehmen dürfen. Wenn der Arzt beispielsweise eine Röntgenuntersuchung durchführt die medizinisch nicht indiziert ist begeht er Körperverletzung. Dem Arzt sind deshalb gemäß AMR 3.1. die erforderlichen betrieblichen Informationen zur Verfügung zu stellen, ggf. muss er sich auch einen persönlichen Eindruck verschafft haben.

    Mir ist selbst klar, dass die gelebte Praxis häufig anders aussieht, aber langsam sollte ein Umdenken stattfinden. Die G-Grundsätze sind im Grunde Geschichte (auch wenn es die DGUV nicht wahrhaben will). Sie haben weder eine rechtliche Grundlage, noch erfüllen Sie auch nur annähernd die Kriterien einer wissenschaftlichen Leitlinie wie beispielsweise die AWMF Leitlinien, noch haben sie juristisch gesehen "Vermutungswirkung" (wie beispielsweise die AMR), noch lassen sich durch Sie Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit das Patienten rechtfertigen.

  • Moin,

    @Dr. No: Da möchte ich nochmals nachhaken.
    Es geht mir um den Satz: "Den Umfang der Vorsorgen sollte der Arzt festlegen (...), nicht der Betrieb oder die SiFa."
    Bedeutet "Umfang der Vorsorge" dass der Arzt auf Grund des Anamnesegespräches entscheidet wie tief er bei den vom Unternehmen bestellten Vorsorgen (mehr geht immer) den MA dann noch untersucht (das ist ok), oder heißt das, locker formuliert, dass der Betriebsarzt allein im Anamnesegespräch mit dem zur Vorsorge geschickte Mitarbeiter festlegt welche und wie viele Vorsorgen er dem MA angedeihen lässt - da wäre ich dann aber bei Mick.
    Das Unternehmen hat in seiner GFB festgelegt, welche Vorsorgen es für den Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz für notwendig erachtet - und wird möglicherweise in einem Audit überprüft, ob es dem auch nachkommt.
    Also muss doch das Unternehmen die entsprechenden Vorsorgen bei seinem Betriebsarzt bestellen - und auch dokumentiert bekommen, dass die bestellte Vorsorge - in welcher Untersuchungstiefe auch immer (Schweigepflicht) auch durchgeführt wurde.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Upps,

    gerade habe ich festgestellt, dass ich den Thread - und dann noch einen von mir selbst eröffneten - mit einer anderen Fragestellung eigentlich zerschossen habe.

    Tonnenweise Asche auf mein Haupt.

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Moin,

    @Dr. No: Da möchte ich nochmals nachhaken.
    Es geht mir um den Satz: "Den Umfang der Vorsorgen sollte der Arzt festlegen (...), nicht der Betrieb oder die SiFa."
    Bedeutet "Umfang der Vorsorge" dass der Arzt auf Grund des Anamnesegespräches entscheidet wie tief er bei den vom Unternehmen bestellten Vorsorgen (mehr geht immer) den MA dann noch untersucht (das ist ok), oder heißt das, locker formuliert, dass der Betriebsarzt allein im Anamnesegespräch mit dem zur Vorsorge geschickte Mitarbeiter festlegt welche und wie viele Vorsorgen er dem MA angedeihen lässt - da wäre ich dann aber bei Mick.
    Das Unternehmen hat in seiner GFB festgelegt, welche Vorsorgen es für den Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz für notwendig erachtet - und wird möglicherweise in einem Audit überprüft, ob es dem auch nachkommt.
    Also muss doch das Unternehmen die entsprechenden Vorsorgen bei seinem Betriebsarzt bestellen - und auch dokumentiert bekommen, dass die bestellte Vorsorge - in welcher Untersuchungstiefe auch immer (Schweigepflicht) auch durchgeführt wurde.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Ich habe mich da etwas unklar ausgedrückt. Der Umfang der Vorsorge (also welche Vorsorgen durchzuführen sind) ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung (also letztendlich Unternehmerentscheidung), bei den Wunschvorsorgen kommt dann ggf. noch die Befindlichkeit des Mitarbeiters dazu (z.B. Wunschvorsorge "Lärm", wenn die untere Auslöseschwelle knapp verfehlt wird).
    Der Arzt legt den Inhalt der jeweiligen Vorsorge fest. Damit er das tun kann benötigt er Informationen über den Arbeitsplatz und Information vom Patienten.
    Beispiel: Patient wird zur Vorsorge "leichter Atemschutz" einbestellt. Da muss ich als Arzt wissen, ob der Mitarbeiter einmal pro Woche für eine Viertelstunde eine Staubmaske trägt oder ob der damit acht Stunden täglich schwere körperliche Arbeit verrichtet und zusätzlich Asthmatiker ist. Im ersten Fall wird man bei einem beschwerdefreien Patienten ohne Vorerkrankungen eher nur ein Beratungsgespräch führen, während man im zweiten Fall die im G-Grundsatz vorgeschlagenen körperlichen Untersuchungen möglicherweise sogar ausweiten wird. So sollte es zumindest sein .... die Praxis sieht leider vielerorts anders aus.

  • Man kann es gar nicht oft genug wiederholen: Es geht nicht mehr um Untersuchungen, sondern um Vorsorge. Eine Vorsorge kann auch ausschließlich aus einer ärztlichen Beratung bestehen. Den Umfang der Vorsorge sollte der Arztindividuell festlegen (im Dialog mit dem Patienten), nicht der Betrieb oder die SiFa. Dies ist im übrigen auch gar nicht zulässig, da Ärzte bei der Ausübung Ihrer Fachkunde berufsrechtlich keine Weisungen von Nicht-Ärzten annehmen dürfen. Wenn der Arzt beispielsweise eine Röntgenuntersuchung durchführt die medizinisch nicht indiziert ist begeht er Körperverletzung. Dem Arzt sind deshalb gemäß AMR 3.1. die erforderlichen betrieblichen Informationen zur Verfügung zu stellen, ggf. muss er sich auch einen persönlichen Eindruck verschafft haben.
    Mir ist selbst klar, dass die gelebte Praxis häufig anders aussieht, aber langsam sollte ein Umdenken stattfinden. Die G-Grundsätze sind im Grunde Geschichte (auch wenn es die DGUV nicht wahrhaben will). Sie haben weder eine rechtliche Grundlage, noch erfüllen Sie auch nur annähernd die Kriterien einer wissenschaftlichen Leitlinie wie beispielsweise die AWMF Leitlinien, noch haben sie juristisch gesehen "Vermutungswirkung" (wie beispielsweise die AMR), noch lassen sich durch Sie Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit das Patienten rechtfertigen.

    Du hast natürlich Recht. Streiche Untersuchungen und setze Vorsorge. Unterm Strich bleibe ich aber bei meiner Aussage. Entscheidend sind die GBU'en.
    Hier legt der Arbeitgeber fest, welche Mitarbeiter aus welchen Bereichen und bei welchen Tätigkeiten eine Vorsorge angebracht ist. Wie diese dann aussieht entscheidet der Mediziner zusammen mit dem Mitarbeiter.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick