Wann ist eine Tankstelle eine Tankstelle?

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  • Hallo,

    ich weiß, die Frage klingt unverständlich. Wir haben in einer Klinik einen Tank mit ca. 900 Litern Dieselkraftstoff stehen. Doppelwandig mit Füllstandsanzeige etc. So jetzt ist mir aufgefallen, dass diser gar nicht geprüft wurde. Bin ja nicht jeden Tag in unseren Kliniken. Die TRBS 1201 - 5 verlangt Prüfungen für Tankstellen. Gibt es hierfür Mengenbeschränkungen, wie z. B. > 1000 Liter oder ähnliches? Ich habe jetzt so gar nichts gefunden.
    Diesel ist entzündlich (23 - 55 °C; H226).
    Gemäß TRBS - 5 sind Tankstellen zu prüfen, unabhängig vom Tankvolumen. Ist das richtig?

    Vorab vielen Dank an Euch.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Moin Mick,

    werfe mal in eine Suchmaschine den Begriff "Eigenbedarfstankstelle" ein. Tankstelle ist nicht gleich Tankstelle. Da wirst Du auch Deine 1.000 Liter-Grenze wiederfinden. ;) Keine Ahnung, ob das in jedem Bundeslang gleich geregelt ist, aber so wie ich unseren föderalen Staat kenne, wahrscheinlich nicht, deswegen stelle ich jetzt keinen Link ein, der vielleicht etwas ausweist, was bei Dir gar nicht passt.

    Gruß Frank

    P.S. Du kannst ja mal den nächstgelegen Landwirt fragen, wie oft dessen Eigenbedarfstankstelle geprüft wird. :D

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Eigenbedarfstankstellen ----> da wär ich im Leben nicht drauf gekommen. Manchmal steht man im Wald und sieht die Bäume nicht......oder ich bin zu dappich, wie der Pälzer sagt.

    Hey, vielen tausend dank.

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  • Hi Mick,

    Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hast Du im Blick, nehme ich an (?)
    Da gibts ja auch noch mal Prüfpflichten...

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • kannste vielleicht auch gebrauchen...& Prüfpflicht nach Anlagenverordnung VAwS beachten...& Landesrecht...


    Gruß Canislupus

    Die TRGS 510 sehe ich hier jetzt aber nicht. Man mag mich bitte korrigieren, aber unter den Begriffsbestimmungen steht "Entnehmen" als Tätigkeit und dann gilt m. M. n. die 510 nicht.
    Tankstelle für den Eigenbedarf sehe ich jetzt auch nicht als Lagerung, höchstens als aktive Lagerung und dann wäre die TRGS 509 anzuwenden.
    Da habe ich ja sogar die Antwort zu meiner Frage mitgeliefert. :S

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    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (19. Juli 2016 um 07:56) aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler korrigiert

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  • Vielen Dank Canislupus.
    Du wirst das erst lesen könen, wenn Du von Deiner Begehung zurück bist. ^^
    Ich habe gestern wie ein Ochs vorm Berg gestanden, als mein Kollege in der Klinik von der Tankstelle sprach. Im ersten Augenblick war ich einfach nur baff.
    Wir bzw. die Kollegen vom Technischen Dienst betanken ihren Bulldog und andere Diesel Fahrzeuge.

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  • Ich sehe die TRGS 510 auch nicht, da es sich bei dem 1000-Liter Tank nicht um einen ortsbeweglichen Behälter handelt.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Ich sehe die TRGS 510 auch nicht, da es sich bei dem 1000-Liter Tank nicht um einen ortsbeweglichen Behälter handelt.

    Ganz so einfach ist die Sachlage hier nicht. Da diese Tankstelle >sechs Monate an diesem Platz stehend genutzt wird, ist diese als ortsfest zu betrachten. Sie ist aber auch ohne Probleme mit einem Stapler auf einer Ladefläche zu verladen. Die Vorrichtungen sind am Tank bzw. am Rahmen vorhanden. Letztendlich ist es ein IBC mit Pumpe und Zapfhahn.

    Trotzdem Danke für die Unterstützung @A_B.

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