Ich weiß nicht, wie die Gerichte das in der Regel sehen, aber für mich ist bereits die Auftragsvergabe an einen Dienstleister zu diesen Preisen ein Organisationsverschulden.
Nein, das ist noch kein Organisationsverschulden, sondern bei öffentlichen Ausschreibungen in der Regel sogar die Vorgabe.
Allerdings jemanden einfach so agieren zu lassen ohne seine Arbeit zumindest stichprobenhaft zu kontrollieren dürfte dann zu Problemen führen.