Prüfsiegel vs. Arbeitsmittel defekt

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  • Ich weiß nicht, wie die Gerichte das in der Regel sehen, aber für mich ist bereits die Auftragsvergabe an einen Dienstleister zu diesen Preisen ein Organisationsverschulden.

    Nein, das ist noch kein Organisationsverschulden, sondern bei öffentlichen Ausschreibungen in der Regel sogar die Vorgabe.
    Allerdings jemanden einfach so agieren zu lassen ohne seine Arbeit zumindest stichprobenhaft zu kontrollieren dürfte dann zu Problemen führen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Da kenne ich die Rechtslage nicht. Ist es tatsächlich so, dass bei öffentlichen Ausschreibungen das billigste Angebot genommen werden muss, also auch dann, wenn offensichtlich ist, dass die in der Ausschreibung genannten Leistungen nicht erbracht werden können?

    Das würde so manche Großprojekte wie den BER erklären...

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Ich kannte das seinerzeit, als Betriebsleiterin, so dass in Öffentlichen Ausschreibungen durchaus "unseriöse" Angebote von vornherein ausgeschlossen wurden. Das Betraf sowohl die zu billigen als auch die Überteuerten. Es waren meistens auch Kriterien festgelegt, wieviel Prozent des Preises zum Beispiel für Arbeitsschutzmaßnahmen vorgesehen waren. (das ist aber schon ein Jahrzehnt her)

    Wenn dem nicht mehr so ist, dann verstehe ich allerdings warum alle öffentlichen Projekte (auch kleine) so viel Teurer werden wegen Bauzeiten Überschreitung und der Häufung von kleineren meldepflichtigen Unfällen.

  • Nein, das ist noch kein Organisationsverschulden, sondern bei öffentlichen Ausschreibungen in der Regel sogar die Vorgabe.

    Sorry, aber das ist absoluter Quatsch. Es zählt das wirtschaftlichste Angebot oder die beste Punktzahlm aus der Bewertungsmatrix.

    Da kenne ich die Rechtslage nicht. Ist es tatsächlich so, dass bei öffentlichen Ausschreibungen das billigste Angebot genommen werden muss, also auch dann, wenn offensichtlich ist, dass die in der Ausschreibung genannten Leistungen nicht erbracht werden können?

    Wer als einziges Wertungskriterium einer Ausschreibung den Preis ausruft, dem wünsche ich viel Spaß im Nachgang mit den Kollegen der Vergabekammer. :whistling:
    Ein Angebot, dass für den Bieter offensichtlich wirtschaftlich nicht auskömmlich ist, darf ich in der Ausschreibung nicht mal werten, sprich berücksichtigen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Wer als einziges Wertungskriterium einer Ausschreibung den Preis ausruft, dem wünsche ich viel Spaß im Nachgang mit den Kollegen der Vergabekammer.

    Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dies muss nicht das preiswerteste sein, ist es aber oft, da die Ausschreibung nicht immer so hieb und stichfest ist, dass nicht hinterher die "unterlegene" Partei klagt, was ja inzwischen auch eine Mode zu sein schein. Über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung dürften eigentlich nur Angebote entstehen, die wirtschaftlich für den Bieter tragbar sind. So zumindest die Theorie.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.