Auditor will "gefahrgutrechtliche Einstufung" sehen -Was meint er?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo Gefahrgutexperte,
    wir hatten Audit und der Herr Auditor wollte unsere "gefahrgutrechtliche Einstufung " sehen. Also wir haben einen externen Gefahrgutbeauftragten und ein eigenes Sicherheitsdatenblatt für das Gefahrgut. Und der Beauftragte sagte, das SDB sei das nachweisende Dolkument.
    Unser IMS meint, das könne nicht genug sein.
    Ich frag mich was soll ich denn noch bringen?

    Wäre schön wenn mich mal jemand hier aufklären könnte.
    Vielen Dank.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • ANZEIGE
  • Hallo Frank,

    welche Audit war das?
    Wenn Ihr für den Stoff ein SDB habt, wird unter dem 14 ja eine entsprechende Einstufung vorgenommen. Somit würde ich hier dem Gefahrgutbeauftragten zustimmen,
    dass das ausreichend ist. Ist es ein von euch hergestellter Stoff könnten es auch die Unterlagen zur Einstufung sein, was ich aber für sehr übertrieben halte.
    Alternativ den Auditor fragen was er meint, ober ein Beispiel dafür hat. Manchmal redet man aneinander vorbei.

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Hallo Stephan,
    es war das Qualitäts- und Umweltaudit. Mit nem neuen Auditor. <X Also wenn man das daraus folgende Dokument hat mit eingetragener Firma denke ich genügt das. Ich muss ja nicht auch noch die Auftragsunterlagen zur Erstellung des SDBs vorlegen oder? Das wäre ja wirklich total übertrieben.

    Aber Auditoren kommen mitunter auf seltsame Gedanken. Unser Elektriker wurde gefragt ob er gelernt habe mit Drehstrom-Dosen zu prüfen....

    Aber danke schon mal für die Hilfe.
    Bin mal gespannt, ob wir recht haben oder was der Auditor tatsächlich sehen will.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • ANZEIGE
  • moin Frank,
    wenn diese in eurem Auftrag das Gefahrgut transportieren, dann seid ihr ja auch mit dafür Verantwortlich dass die tatsächlich die Zulassung haben.

    oder seh ich das falsch? Die Zulassung des Transportunternehmens müßtet ihr ja dann zumindest bei den Vertragsunterlagen haben den ich in dem Fall mit dem Unternehmen habt.

  • der Herr Auditor wollte unsere "gefahrgutrechtliche Einstufung " sehen.

    Da würde ich nachfragen, was er genau möchte. So wie ich es sehe seid Ihr Absender und somit zur Einstufung und Kennzeichnung verpflichtet, sowie zur Übergabe entsprechender Transportpapiere. Möglicherweise möchte er ja diese Dokumente sehen. Die Einstufung ist meiner Meinung nach mit dem SDB ausreichend dokumentiert. Bei den Transportpapieren wird es dann interessant. Sofern als begrenzte Menge oder über die 1000 Punkte Regel transportiert werden soll, wären da ja noch weitere Informationen notwendig. Wie wird der Transporteur über das Ladegut und die davon ausgehenden Gefahren informiert?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • wir hatten Audit und der Herr Auditor wollte unsere "gefahrgutrechtliche Einstufung " sehen. Also wir haben einen externen Gefahrgutbeauftragten und ein eigenes Sicherheitsdatenblatt für das Gefahrgut. Und der Beauftragte sagte, das SDB sei das nachweisende Dolkument.

    Hallo zusammen,
    es geht mir ausschließlich um diese Einstufung die ein QM Auditor sehen möcht. Alles anderen Sachen sind geklärt und brauchen hier jetzt nicht einzeln erörtert und abgefragt zu werden.

    Danke.
    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • ANZEIGE
  • Hallo zusammen,es geht mir ausschließlich um diese Einstufung die ein QM Auditor sehen möcht. Alles anderen Sachen sind geklärt und brauchen hier jetzt nicht einzeln erörtert und abgefragt zu werden.

    Danke.
    Gruß Frank

    Hier würde ich ihm die Infos aus dem SDB geben. Weil diese Angaben müssen ja stimmen, da sich alle nachfolgenden Anwender auf diese Informationen berufen können bzw. verlassen müssen.
    So wie ich es verstanden habe, habt ihr es erstellen lassen. Somit sind die Informationen auch nicht irgendwoher zusammen gesucht, sondern womöglich anhand einer Stoffprobe erstellt wurden.
    Ein komischer Auditor.

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Ich muss ja nicht auch noch die Auftragsunterlagen zur Erstellung des SDBs vorlegen oder? Das wäre ja wirklich total übertrieben.

    Hallo Frank,

    ich glaube, dass es das ist was er sehen möchte. Auch wenn sich das verrückt anhört.

    Alle Schritte vom Erkennen bis hin zum fertigen SDB.

    Da wird sich dein Gefahrgutbeauftragter sicher freuen ;)

    Gruß

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)