Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe von externen Dienstleistern

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  • Hallo zusammen,

    wir setzen im Bereich der Fahrzeugaufbereitung einen externen Dienstleister ein, der seine eigenen Gefahrstoffe mitbringt und zum Einsatz bringt.

    Die Gefahrstoffe sind bei uns angemeldet und wurden bei uns im Gefahrstoffverzeichnis implementiert.

    Der Dienstleister arbeitet in einer Halle, in der auch Mitarbeiter von uns arbeiten (jedoch keine Aufbereitungstätigkeiten durchführen).

    Es ist nicht vorgesehen, dass unsere Mitarbeiter mit den Gefahrstoffen des Dienstleistern arbeiten bzw. diesen bei seinen Tätigkeiten unterstützen.

    Meine Frage: Wer ist für die Erstellung der Betriebsanweisungen für die Gefahrstoffe des Dienstleisters verantwortlich und müssen diese für unsere Mitarbeiter zur Verfügung stehen?

    Viele Grüße

    *isla*

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  • Ich denke wenn eure Mitarbeiter mit den Stoff in Kontakt kommen können, müssen die notwendigen Dokumente vorliegen.

    Datenblätter, Betriebsanweisungen usw.

    Gruß

    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Hallo +egerland+,

    die Antwort für deine Frage ist im §6 und §14 GefStoffV zu finden. Selbst wenn die Mitarbeiter mit den Stoffen nicht umgehen können sie in eine Halle o.Ä. freigesetzt werden und so eine Gefährdung für die Mitarbeiter darstellen. Dann wäre die Frage ob bei der ausgeübten Tätigkeit Gefahrstoffe entstehen, z. Bsp. Stäube, Aerosole etc.

    Als erstes wäre der Dienstleister für die Erstellung verantwortlich, da seine Mitarbeiter für die er die Verantwortung hat, zuständig. Es ist aber sinnvoll eure Mitarbeiter auch die Betriebsanweisungen zur Verfügung zustellen (gerade für Notfälle wie Erste Hilfe, Brand oder ausgelaufene Stoffe) und das Verhalten hier zu klären.

    Da beide Arbeitgeber hier in Punkte Arbeitsschutz zusammen arbeiten müssen.

    P.S.: Es ist üblich hier im Forum sich zu erst vorzustellen, damit wir wissen mit wem wir es zu tun haben ;) :)

    Vorstellung

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Ich sehe das genauso wie NewWave: wenn eure eigenen Mitarbeiter in derselben Halle arbeiten, wo die Mitarbeiter des Dienstleisters mit den Gefahrstoffen umgehen, könnten sie bspw. über die Freisetzung von Aerosolen, Nebeln, Stäuben, Dämpfen ungewollt damit in Kontakt kommen.
    Und selbst, wenn ein ungewollter Kontakt völlig ausgeschlossen werden könnte (wäre entsprechend für die genutzten Gefahrstoffe und Tätigkeiten zu prüfen), bliebe noch immer die Möglichkeit eines Notfalls, wo auch eure eigenen Mitarbeiter dann wissen sollten, womit sie konfrontiert sind und was sie unternehmen können.

    VG

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Werden die Gefahrstoffe bei euch auf dem Betriebsgelände auch gelagert oder nimmt der Dienstleister "seine" Gefahrstoffe nach Tätigkeitsende/Feierabend wieder mit?
    Verbleiben die Gefahrstoffe auf dem Gelände solltet Ihr auf jeden Fall die SD-Blätter haben.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Moin,

    ich sehe es so:
    In euren Gebäuden könnten eure Mitarbeiter mit Stoffen in Berührung kommen, die dort sind. Von wem wäre erst mal egal.

    Da würde ich mir keine Gedanken machen, wer jetzt etwas machen "muss". Im Interesse der eigenen MA würde ich agieren. Wenn das dann in Korporation mit dem Dienstleister klappt, noch besser.

    Für mich wäre eine Fürsorgepflicht des AG an erster Stelle.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo +egerland+
    wir haben hier ein gemeinsames miteinander bei der Arbeitssicherheit.
    Ich habe dieses Problem auch, und folgend gelöst. Die Fremdfirma muss zu allen Gefahrstoffen ein SDB und Betriebsanweisung bei uns Vorort zur Verfügung stellen.
    Und muss bei uns auch die Lagerung in dafür vorgsehene Behälter veranlassen.
    Zusätzlich muss die Fremdfirma mir die Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter zu den Gefahrstoffen als Kopie zur Verfügung stellen.

    Gruß aus Bayern

    „Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein!“

  • Meine Frage: Wer ist für die Erstellung der Betriebsanweisungen für die Gefahrstoffe des Dienstleisters verantwortlich und müssen diese für unsere Mitarbeiter zur Verfügung stehen?

    Lies mal §15 GefStoffV, dort ist eigentlich alles beschrieben, was hier zu beachten ist.

    Für mich ein klarer Fall der Koordination. Neben den Betriebsanweisungen solltet Ihr auch einmal ein Auge auf die Lagerung werfen. Für die Fremdfirma dürfte der Transport ein nicht unerheblicher Punkt sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen,

    besten Dank ersteinmal für die Antworten.

    Die SDB zu den Stoffen liegen mir vor. Die Stoffe verbleiben bei uns am Standort, da die Kooperatin mit dem Dienstleister von längerer Dauer ist und die Arbeiten täglich durchgeführt werden.

    Die Stoffe sind wie angesprochen auch bei uns im Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen worden mit den entsprechenden Lagermengen, um in Notfällen u.a. Auskunft geben zu können, was sich alles in dem Arbeitsbereich befindet.

    Bezüglich der Betriebsanweisungen: Diese werde ich noch einmal anfordern und dann entsprechend für unsere Mitarbeiter zugänglich machen.

    Viele Grüße

    +egerland+

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