Hallo zusammen,
wir setzen im Bereich der Fahrzeugaufbereitung einen externen Dienstleister ein, der seine eigenen Gefahrstoffe mitbringt und zum Einsatz bringt.
Die Gefahrstoffe sind bei uns angemeldet und wurden bei uns im Gefahrstoffverzeichnis implementiert.
Der Dienstleister arbeitet in einer Halle, in der auch Mitarbeiter von uns arbeiten (jedoch keine Aufbereitungstätigkeiten durchführen).
Es ist nicht vorgesehen, dass unsere Mitarbeiter mit den Gefahrstoffen des Dienstleistern arbeiten bzw. diesen bei seinen Tätigkeiten unterstützen.
Meine Frage: Wer ist für die Erstellung der Betriebsanweisungen für die Gefahrstoffe des Dienstleisters verantwortlich und müssen diese für unsere Mitarbeiter zur Verfügung stehen?
Viele Grüße