Anforderungen für Sicherheitsposten

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  • Hallo Leute,
    ich hab da mal eine Frage

    Was sind die Anforderungen für die Sicher Sicherheitsposten...
    - in engen Räumen
    - im Gleisbereich
    - bei Feuergefährlichen Arbeiten
    - bei Kran arbeiten
    ...

    z.B. in einem Stahlunternehmen

    Wie alt muss man sein?
    Welche Unterweisungen muss man gehabt haben?
    Welche Körperliche Anforderungen habe ich ?

    Was darf ich bei Gefahren nicht machen?

    und mehrere solche Fragen.

    ich hoffe ich hab die Frage umfangreich gestellt

    wenn einer einen Formblatt für eine solche Anforderungsliste hätte, wäre es super

    Gruss
    Sifa500

    Einmal editiert, zuletzt von sifa500 (23. Juni 2016 um 13:25)

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  • danke frank
    du bist zu schnell für diesen board :D

    ich hab auch schon mehrere informationen im netz gefunden.
    Es ist aber schwieriger die grundanforderungen zu finden wie z.B. Das Alter oder welche Ausbildung man vorher gehabt haben muss.
    Jetzt überlege ich mir, wie ich die Anforderungsliste deignen soll, damit es als einzelner Dokument im System hochgeladen werden kann.

  • Moin,

    Du wirst keine allgemeingültigen Angaben finden. Körperliche und geistige Geeignetheit ist die Grundvoraussetzung. Das kann aber von Tätigkeit von Tätigkeit verschieden sein. Ob Du am Gleisbett stehst oder auf einen Kollegen aufpasst, der gerade in einem Rohrleitungssystem arbeitet oder in einem Sicherungsbereich arbeitest, in dem das Tragen von Atemschutz notwendig ist, sind völlig verschiedene Baustellen mit unterschiedlichen Anforderungen, evtl. Eignungsuntersuchungen etc.

    Es werden für unterschiedliche Tätigkeiten unterschiedliche Anforderungen an die körperliche Eignung gestellt. Es ist ein Unterschied, ob Du eine Hochgeschwindigkeitsstrecke im Auge behalten musst oder ein Gleis, auf dem mit 17km/h ein Kohlezug vorbeizuckelt. Du kannst theoretisch nachtblind sein, wenn Du immer bei ausreichendem Tageslicht arbeitest und niemals nachts oder in der Dämmerung.

    Ich würde von einem umfassenden Katalog Abstand nehmen, sondern es immer tätigkeitsbezogen festlegen. dass man dann oftmals aus Anforderungen aus anderen Tätigkeitsbereichen abschreibt ist klar. Beispielhaft mal etwas von der Bahn, was dort für Anforderungen abgeprüft werden.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,


    Guudsje hat schon verlinkt, pauschal kann man das bzw. nur schwer festmachen.
    Nehmen Sie z.B. den Brandposten für feuergefährliche Arbeiten, hier reicht die
    Bandbreite von "Feuerlöscher-Unterweisung", Brandschutzhelfer, über eigene Schulungen
    durch WF bis hin zu ausgebildeten Feuerwehrleuten mit AS etc.. Was dann z.B. so
    http://www.ambulance-fire-service.com/bs002.JPG aussehen kann. Meist handelt es
    sich hierbei aber um "Sonderfälle" z.B. Tanklager etc..

    Grundsätzliches finden Sie z.B. auch in der ASR A2.2 im Kapitel
    7 "Anforderungen an Baustellen". Rest siehe Links und Forensuche.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo,
    bezüglich des Alters des Mitarbeiters kann man vielleicht zumindest im Gleisbereich einen Rückgriff auf die Regelung aus der Bewachungsbranche mit dem Mindestalter von Sicherungsposten bei Gleisbaustellen nehmen. Auszug aus der Durchführungsanweisung zu §3 "Eignung" der DGUV Vorschrift 23: "Sicherungsposten im Bereich von Gleisen der Deutschen Bahn AG sowie solche, die bei derVBG versichert sind, müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. "

    Gruß
    eachter

  • Hallo sifa500

    im Bereich des Bergbaus musst du dann auch noch mit einplanen, dass es die Person die vor dem Mannloch (z. B. Tank - enger Raum mit Ex-Atmosphäre und div. gef. Gefahrstoffen) eine Verantwortliche Person nach §58 ff Bundesberggesetz sein muss.
    Diese Person muss
    - körperlich geeignet sein
    - zuverlässig
    - fachkundig sein -> Die Anlage und die entsprechenden Bedienelemente z. B. Schieber kennen.

    Ansonsten wie Guudjse (unser Pantoffelheld) schon schrieb jeder Bereich hat seine eigenen Anforderung.
    Wenn du einen Katalog erstellst, muss du verschiedene Bedingungen berücksichtigen und vor allem die Vorgaben des Auftraggebers können deine von dir aufgeschriebenen Mindestforderungen komplett über den Haufen werfen.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    Einmal editiert, zuletzt von RaBau (25. Juni 2016 um 13:37)

  • Moin,

    Ich darf alles machen, was meine Frau möchte.

    das ist gefährlich für Dich, denn die Frau könnte sich dann auch an Mark Twain halten:
    Wir schätzen die Menschen, die frisch und offen ihre Meinung sagen - vorausgesetzt, sie meinen dasselbe wie wir.
    ;)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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