Hallo,
bezüglich des Alters des Mitarbeiters kann man vielleicht zumindest im Gleisbereich einen Rückgriff auf die Regelung aus der Bewachungsbranche mit dem Mindestalter von Sicherungsposten bei Gleisbaustellen nehmen. Auszug aus der Durchführungsanweisung zu §3 "Eignung" der DGUV Vorschrift 23: "Sicherungsposten im Bereich von Gleisen der Deutschen Bahn AG sowie solche, die bei derVBG versichert sind, müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. "
Gruß
eachter